Was ist das Kapitaldeckungsverfahren?
Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Finanzierungsprinzip, das in der privaten Krankenversicherung (PKV) angewendet wird. Im Gegensatz zum Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird beim Kapitaldeckungsverfahren ein Kapitalstock aufgebaut, der zur Deckung zukünftiger Ansprüche der Versicherten dient. Das Ziel ist es, langfristig stabile Beiträge zu gewährleisten, indem bereits in jungen Jahren Rücklagen gebildet werden, die im Alter genutzt werden, um steigende Gesundheitskosten auszugleichen.
Wie funktioniert das Kapitaldeckungsverfahren?
In der PKV zahlen Versicherte in jungen Jahren höhere Beiträge als nötig, um die Differenz für spätere Zeiten anzusparen, wenn die Gesundheitskosten aufgrund des höheren Alters steigen. Diese angesparten Beiträge werden in sogenannten Alterungsrückstellungen verzinslich angelegt.
- Beitragskalkulation: Die Beiträge werden so berechnet, dass in jungen Jahren ein Teil des Beitrags über den aktuellen Bedarf hinausgeht. Dieser Überschuss wird in der Alterungsrückstellung angelegt, um in späteren Jahren die höheren Gesundheitskosten zu decken.
- Konstante Beiträge: Durch das Ansparen in den Alterungsrückstellungen sollen Beitragssteigerungen aufgrund des Alters möglichst vermieden werden. So bleiben die Beiträge über die Vertragslaufzeit im Idealfall stabil.
Vorteile des Kapitaldeckungsverfahrens
- Stabile Beiträge im Alter: Da frühzeitig Rücklagen gebildet werden, können Beitragssteigerungen aufgrund des höheren Alters und der damit verbundenen Gesundheitskosten abgemildert werden.
- Eigenverantwortliche Vorsorge: Das Kapitaldeckungsverfahren sichert die Gesundheitskosten eines jeden Versicherten individuell ab, basierend auf dem Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, jeder Versicherte zahlt für sein eigenes Risiko und baut seine Rücklagen auf.
- Langfristige Planung: Versicherte erwerben durch ihre Beiträge eine Anwartschaft darauf, dass ihre Beiträge auch im Alter stabil bleiben, sofern keine externen Faktoren wie gestiegene Gesundheitskosten zu Anpassungen führen.
Kapitaldeckungsverfahren und der gesetzliche Zuschlag
Zusätzlich zu den regulären Beiträgen zahlen Versicherte in der PKV einen gesetzlichen Zuschlag von 10 %. Dieser Zuschlag wird ebenfalls angespart und dient dazu, Beitragssteigerungen im Alter weiter abzufedern.
Fazit
Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein zentraler Baustein der privaten Krankenversicherung, der es ermöglicht, Rücklagen für die steigenden Gesundheitskosten im Alter zu bilden. Es sorgt für stabile Beiträge und schützt die Versicherten davor, im Alter stark steigende Kosten zu tragen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was ist das Kapitaldeckungsverfahren?
Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Finanzierungsprinzip der PKV, bei dem in jungen Jahren Rücklagen gebildet werden, um im Alter steigende Gesundheitskosten abzudecken.
2. Wie sorgt das Kapitaldeckungsverfahren für stabile Beiträge?
Durch das Ansparen von Alterungsrückstellungen können Beitragssteigerungen aufgrund des Alters abgefedert werden, was langfristig stabile Beiträge ermöglicht.
3. Was ist der Unterschied zum Umlageverfahren der GKV?
Beim Umlageverfahren der GKV werden die laufenden Beiträge direkt zur Finanzierung der aktuellen Gesundheitskosten verwendet. Im Kapitaldeckungsverfahren der PKV werden hingegen Rücklagen gebildet, um zukünftige Kosten zu decken.
4. Was ist der gesetzliche Zuschlag?
Der gesetzliche Zuschlag ist ein zusätzlicher Beitrag von 10 %, der in der PKV erhoben wird, um Beitragssteigerungen im Alter weiter abzufedern.
5. Was passiert, wenn die Gesundheitskosten im Alter steigen?
Die in den Alterungsrückstellungen angesparten Gelder werden genutzt, um die steigenden Gesundheitskosten im Alter zu decken und Beitragssteigerungen zu vermeiden.
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