Was ist das Kostenerstattungsprinzip?
Das Kostenerstattungsprinzip ist ein Verfahren in der privaten Krankenversicherung (PKV), bei dem die Versicherten die Kosten für medizinische Behandlungen zunächst selbst tragen und im Anschluss die Rechnungen bei ihrer Krankenversicherung zur Erstattung einreichen. Dies bedeutet, dass der Versicherte in Vorleistung geht und die entstandenen Behandlungskosten direkt an den Arzt oder das Krankenhaus zahlt.
Wie funktioniert das Kostenerstattungsprinzip?
- Behandlung: Der Versicherte erhält eine medizinische Behandlung und zahlt die Kosten dafür direkt an den Leistungserbringer (Arzt, Krankenhaus, etc.).
- Rechnungseinreichung: Die Rechnung der Behandlung wird vom Versicherten an seine private Krankenversicherung weitergeleitet.
- Erstattung: Die Krankenversicherung prüft die Rechnung und erstattet dem Versicherten die Kosten gemäß den vertraglich vereinbarten Leistungen und Höchstsätzen.
Regelungen und Grenzen
Die Erstattung erfolgt in der Regel auf Grundlage festgelegter Gebührenordnungen:
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Diese ordnen festgelegte Höchstsätze für die jeweiligen Behandlungen zu. Sollte der Arzt oder das Krankenhaus höhere Honorare verlangen, kann es sein, dass der Versicherte die Differenz selbst tragen muss.
Vorteile des Kostenerstattungsprinzips
- Transparenz: Der Versicherte hat einen Überblick über die Kosten und erhält detaillierte Rechnungen.
- Freie Arztwahl: Es besteht in der Regel eine freie Wahl der Ärzte und Behandlungsformen.
Wann gilt das Kostenerstattungsprinzip?
In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist das Kostenerstattungsprinzip der Standard. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es in der PKV keine direkte Abrechnung zwischen Arzt und Versicherer – außer bei stationären Behandlungen. In diesem Fall erfolgt eine Direktabrechnung zwischen dem Krankenhaus und der Versicherung.
Fazit
Das Kostenerstattungsprinzip bietet Versicherten Transparenz über ihre Behandlungskosten und die Möglichkeit, freie Ärzte zu wählen. Allerdings geht der Versicherte zunächst in Vorleistung und muss die Rechnungen selbst einreichen, bevor die Versicherung die Kosten erstattet.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was ist das Kostenerstattungsprinzip?
Das Kostenerstattungsprinzip ist ein Verfahren, bei dem Versicherte die Kosten einer medizinischen Behandlung zunächst selbst zahlen und die Rechnungen zur Erstattung bei ihrer Versicherung einreichen.
2. Wo wird das Kostenerstattungsprinzip angewendet?
Es wird hauptsächlich in der privaten Krankenversicherung (PKV) angewendet.
3. Gibt es Höchstgrenzen für die Erstattung?
Ja, die Erstattung orientiert sich an den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ).
4. Gibt es Ausnahmen vom Kostenerstattungsprinzip?
Ja, bei stationären Behandlungen erfolgt in der Regel eine Direktabrechnung zwischen dem Krankenhaus und der Versicherung.
5. Wer trägt die Kosten, wenn die Rechnung höher ist als die Höchstsätze?
In solchen Fällen muss der Versicherte die Differenz selbst tragen, sofern der Arzt oder das Krankenhaus höhere Gebühren als die festgelegten Höchstsätze verlangt.
PKV-Lexikon