Was ist die Beihilfe für Beamte?
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die Beamte und ihre Familien von ihrem Dienstherrn erhalten, um die Kosten für Krankheits- und Pflegefälle zu decken. Sie funktioniert als Ergänzung zur privaten Krankenversicherung (PKV) und reduziert die Kosten, die Beamte selbst tragen müssen. Die Beihilfe deckt in der Regel einen festen Prozentsatz der Krankheitskosten, während die restlichen Kosten über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.
Wie funktioniert die Beihilfe?
Der Dienstherr – also der Staat, das Land oder die Kommune – übernimmt einen festgelegten Anteil der Krankheits- und Pflegekosten von Beamten. Der Beihilfesatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der familiären Situation und dem Status der Beamtin oder des Beamten (aktiv oder pensioniert).
- Aktive Beamte erhalten in der Regel 50 % Beihilfe.
- Beamte mit zwei oder mehr Kindern bekommen oft 70 %.
- Pensionäre erhalten ebenfalls meist 70 %.
Für Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder gelten höhere Beihilfesätze:
- Ehepartner erhalten oft 70 % Beihilfe, wenn sie kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen haben.
- Für Kinder beträgt die Beihilfe in der Regel 80 %.
Die restlichen Kosten müssen durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden, die speziell für Beamte und deren Angehörige angepasste Tarife anbietet.
Pauschale Beihilfe
In einigen Bundesländern haben Beamte die Möglichkeit, eine pauschale Beihilfe zu wählen. Diese deckt die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) anstelle der klassischen Beihilfe und der PKV. Einmal gewählt, ist diese Option unwiderruflich.
Öffnungsaktion für Beamte
Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen haben im Rahmen der Öffnungsaktion die Möglichkeit, ohne strenge Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen zu werden. Das erleichtert ihnen den Zugang zur privaten Absicherung, auch wenn sie sonst schwer versicherbar wären.
Fazit
Die Beihilfe ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsabsicherung für Beamte und ihre Familien. Sie deckt einen festen Prozentsatz der Krankheitskosten ab und wird in Kombination mit der privaten Krankenversicherung genutzt, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Beamte, Pensionäre und deren Familienangehörige haben Anspruch auf Beihilfe.
2. Wie hoch ist der Beihilfesatz?
Der Beihilfesatz beträgt in der Regel 50 % für aktive Beamte, 70 % für Beamte mit zwei Kindern und Pensionäre, und 80 % für Kinder.
3. Was ist die pauschale Beihilfe?
Die pauschale Beihilfe ist eine Alternative zur klassischen Beihilfe, bei der die Beamten statt der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Sie ist unwiderruflich.
4. Was ist die Öffnungsaktion für Beamte?
Die Öffnungsaktion erleichtert Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen den Zugang zur privaten Krankenversicherung.
5. Muss ich eine private Krankenversicherung abschließen, wenn ich Beihilfe bekomme?
Ja, die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten. Den Rest musst du über eine private Krankenversicherung absichern.
PKV-Lexikon