Was ist der Kontrahierungszwang?
Der Kontrahierungszwang verpflichtet Versicherungsunternehmen, eine Person ohne Rücksicht auf deren Gesundheitszustand oder individuelles Risiko in eine Versicherung aufzunehmen. Dies bedeutet, dass der Versicherer keine Risikoprüfung durchführen, keine Risikozuschläge erheben und auch keine Leistungsausschlüsse festlegen darf. Der Kontrahierungszwang sorgt dafür, dass jeder Anspruch auf eine Versicherung hat, unabhängig von Vorerkrankungen oder anderen Risikofaktoren.
Wo gilt der Kontrahierungszwang?
- Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV):
In der PKV besteht der Kontrahierungszwang für den Basistarif. Das bedeutet, dass alle Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und einen Antrag auf den Basistarif stellen, in diesen Tarif aufgenommen werden müssen. Dies gilt insbesondere für Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder finanziellen Engpässen in anderen Tarifen Schwierigkeiten hätten, eine Versicherung zu finden. - Geförderte Pflegezusatzversicherung:
Auch in der geförderten Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr) gibt es einen Kontrahierungszwang. Jeder, der eine solche Versicherung abschließen möchte, muss ohne Prüfung der gesundheitlichen Risiken aufgenommen werden.
Warum gibt es den Kontrahierungszwang?
Der Kontrahierungszwang stellt sicher, dass auch Personen mit schlechterem Gesundheitszustand oder höherem Risiko Zugang zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung haben. Besonders der Basistarif der PKV bietet Menschen, die sonst keine Versicherung finden würden, eine Grundabsicherung.
Einschränkungen des Kontrahierungszwangs
Der Kontrahierungszwang gilt nicht für alle Tarife in der PKV. Er betrifft speziell den Basistarif sowie die Pflegezusatzversicherung. Für andere, leistungsstärkere Tarife kann der Versicherer weiterhin eine Risikoprüfung durchführen und bei erhöhtem Risiko Zuschläge verlangen oder die Aufnahme ablehnen.
Fazit
Der Kontrahierungszwang stellt sicher, dass alle Menschen, die es benötigen, eine Kranken- oder Pflegeversicherung erhalten können. Besonders für Menschen mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken ist der Basistarif in der PKV eine wichtige Option.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was bedeutet Kontrahierungszwang?
Der Kontrahierungszwang verpflichtet Versicherer, Personen ohne Risikoprüfung und ohne Leistungsausschlüsse in bestimmte Versicherungen aufzunehmen.
2. Für welche Versicherungen gilt der Kontrahierungszwang?
Er gilt für den Basistarif in der privaten Krankenversicherung und für die geförderte Pflegezusatzversicherung.
3. Warum gibt es den Kontrahierungszwang?
Der Kontrahierungszwang soll sicherstellen, dass auch Personen mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken eine Grundabsicherung im Krankheits- und Pflegefall erhalten.
4. Gilt der Kontrahierungszwang für alle PKV-Tarife?
Nein, er gilt nur für den Basistarif und die Pflegezusatzversicherung. Andere Tarife können Risikoprüfungen beinhalten.
5. Kann ein Versicherer den Antrag im Basistarif ablehnen?
Nein, im Rahmen des Kontrahierungszwangs muss der Versicherer jeden Antrag auf den Basistarif annehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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