Was ist der Altersentlastungsbetrag?
Der Altersentlastungsbetrag ist ein steuerlicher Vorteil, der die Steuerlast von Personen über 64 Jahren senken soll. Er wird ab dem Kalenderjahr gewährt, in dem der Steuerpflichtige sein 65. Lebensjahr vollendet. Der Altersentlastungsbetrag betrifft vor allem Einkünfte, die nicht aus Renten stammen, wie z. B. Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Gehälter aus Teilzeitarbeit.
Höhe des Altersentlastungsbetrags
Im Jahr 2024 beträgt der Altersentlastungsbetrag 13,6 % der Einkünfte, jedoch maximal 646 Euro. Bei Ehepaaren kann sich der Betrag verdoppeln, wenn beide Ehepartner das 65. Lebensjahr vollendet haben. Das heißt, sie können zusammen maximal 1.292 Euro geltend machen.
Schritweiser Abbau des Altersentlastungsbetrags
Im Zuge der schrittweisen Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften wird der Altersentlastungsbetrag jährlich verringert. Ab dem Jahr 2040 wird es diesen steuerlichen Vorteil vollständig nicht mehr geben.
Wer profitiert vom Altersentlastungsbetrag?
- Personen über 64 Jahren, die weiterhin Einkünfte außerhalb ihrer gesetzlichen Altersrente erzielen.
- Besonders vorteilhaft ist der Altersentlastungsbetrag für Steuerpflichtige, die Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder sonstige Nebeneinkünfte haben.
Fazit
Der Altersentlastungsbetrag senkt die Steuerlast für ältere Menschen, die neben ihrer Rente weitere Einkünfte erzielen. Dieser Vorteil wird jedoch schrittweise abgebaut und ab 2040 vollständig abgeschafft.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Ab wann wird der Altersentlastungsbetrag gewährt?
Der Altersentlastungsbetrag wird ab dem Kalenderjahr gewährt, in dem der Steuerpflichtige sein 65. Lebensjahr vollendet.
2. Wie hoch ist der Altersentlastungsbetrag?
Im Jahr 2024 beträgt er 13,6 % der Einkünfte, maximal jedoch 646 Euro.
3. Gilt der Altersentlastungsbetrag auch für Ehepaare?
Ja, wenn beide Ehepartner das 65. Lebensjahr vollendet haben, können sie zusammen einen Freibetrag von maximal 1.292 Euro erhalten.
4. Welche Einkünfte werden durch den Altersentlastungsbetrag begünstigt?
Der Altersentlastungsbetrag gilt für Einkünfte außerhalb der gesetzlichen Rente, wie z. B. Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Gehälter aus Nebenjobs.
5. Warum wird der Altersentlastungsbetrag abgebaut?
Im Zuge der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften wird der Altersentlastungsbetrag schrittweise abgebaut und ab 2040 vollständig abgeschafft.
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