Was ist eine Direktzusage/Unterstützungskasse?
Die Direktzusage und die Unterstützungskasse sind zwei Modelle der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei denen der Arbeitgeber eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung für seine Arbeitnehmer organisiert.
Direktzusage
Bei der Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine direkte Leistung im Ruhestand oder bei Invalidität bzw. an die Hinterbliebenen im Todesfall. Hierbei trägt der Arbeitgeber selbst das Risiko und sorgt für die Finanzierung der späteren Versorgungsleistungen.
- Direkter Anspruch: Im Leistungsfall, etwa bei Eintritt in den Ruhestand, hat der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch auf die zugesagte Leistung, und zwar direkt gegen den Arbeitgeber.
- Finanzierung: Der Arbeitgeber bildet in der Regel Rückstellungen in der Bilanz, um die zukünftigen Versorgungsansprüche abzusichern. Eine externe Versicherung kann zusätzlich zur Absicherung abgeschlossen werden, ist aber nicht verpflichtend.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen finanziert wird. Sie stellt eine weitere Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar.
- Rechtsanspruch: Der Arbeitnehmer hat keinen direkten Anspruch gegenüber der Unterstützungskasse, sondern nur gegenüber dem Trägerunternehmen (dem Arbeitgeber). Die Kasse zahlt im Versorgungsfall die vereinbarten Leistungen an den Arbeitnehmer aus, aber die Verantwortung bleibt letztlich beim Arbeitgeber.
- Finanzierung: Die Unterstützungskasse wird durch Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus Kapitalerträgen finanziert. Sie ist von der strengen Aufsicht durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) befreit, was ihr mehr Flexibilität bei der Kapitalanlage bietet.
Unterschiede zwischen Direktzusage und Unterstützungskasse
- Bei der Direktzusage hat der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch auf die Versorgungsleistung gegen den Arbeitgeber, während bei der Unterstützungskasse der Anspruch indirekt über das Trägerunternehmen läuft.
- Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich eigenständige Institution, während die Direktzusage vollständig in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt.
Vorteile für den Arbeitnehmer
- Direktzusage: Der Arbeitnehmer erhält eine feste Zusage für Versorgungsleistungen und hat damit eine direkte Sicherheit.
- Unterstützungskasse: Diese ermöglicht ebenfalls attraktive Altersvorsorge, wobei der Arbeitgeber durch die externe Verwaltung entlastet wird.
Fazit
Die Direktzusage und die Unterstützungskasse sind wertvolle Instrumente der betrieblichen Altersvorsorge. Beide bieten Arbeitnehmern eine solide Absicherung für das Alter, bei Krankheit oder Tod, unterscheiden sich aber in der Art der Verpflichtung des Arbeitgebers und der Verwaltung der Gelder.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was ist eine Direktzusage?
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer im Ruhestand, bei Invalidität oder an die Hinterbliebenen eine Versorgungsleistung zu zahlen.
2. Wie funktioniert eine Unterstützungskasse?
Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die durch den Arbeitgeber finanziert wird. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Versorgungsleistung, allerdings über das Trägerunternehmen.
3. Wer trägt das Risiko bei der Direktzusage?
Das Risiko liegt beim Arbeitgeber, der die Versorgungsleistungen im Versorgungsfall zahlen muss.
4. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Leistungen bei der Unterstützungskasse?
Ja, der Arbeitnehmer hat einen Anspruch gegenüber dem Trägerunternehmen, nicht direkt gegenüber der Unterstützungskasse.
5. Was ist der Hauptunterschied zwischen Direktzusage und Unterstützungskasse?
Bei der Direktzusage besteht ein direkter Anspruch gegen den Arbeitgeber, während bei der Unterstützungskasse der Anspruch über das Trägerunternehmen läuft und diese als externe Versorgungseinrichtung fungiert.
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