Was ist die Altersrente für langjährig Versicherte?
Die Altersrente für langjährig Versicherte ermöglicht es Versicherten, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, wenn sie mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können. Im Gegensatz zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre), wird diese Rente bereits nach 35 Beitragsjahren gewährt, jedoch mit möglichen Abschlägen bei einem vorzeitigen Rentenbeginn.
Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte
- Mindestalter:
Versicherte müssen mindestens das 63. Lebensjahr vollendet haben, um die Rente in Anspruch nehmen zu können. - Wartezeit von 35 Jahren:
Es müssen 35 Jahre an Versicherungszeiten nachgewiesen werden. Dazu zählen:- Pflichtbeiträge aus versicherungspflichtiger Beschäftigung,
- freiwillige Beiträge,
- Anrechnungszeiten (z. B. Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Pflege).
Anhebung der Altersgrenze
Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte, die vorzeitig mit 63 in Rente gehen möchten, fallen Abschläge an. Der Rentenabschlag beträgt 0,3 % pro Monat, den die Rente vor dem regulären Renteneintrittsalter in Anspruch genommen wird.
Beispiel
Ein Versicherter, der am 16.07.1961 geboren wurde und die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren (im August 2024) in Anspruch nehmen möchte, müsste mit einem Abschlag von 12,6 % seiner Rente rechnen. Dies ergibt sich aus 42 Monaten vorzeitiger Rentenbeginn (reguläre Altersgrenze liegt bei 66 Jahren und 6 Monaten) multipliziert mit 0,3 % Abschlag pro Monat.
Fazit
Die Altersrente für langjährig Versicherte bietet die Möglichkeit, schon vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu gehen, allerdings zu Lasten der vollen Rentenhöhe. Wer diese Option in Betracht zieht, sollte die Abschläge und deren lebenslange Wirkung berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was ist die Altersrente für langjährig Versicherte?
Diese Rente ermöglicht Versicherten mit mindestens 35 Versicherungsjahren, vorzeitig in Rente zu gehen, allerdings mit Rentenabschlägen.
2. Ab welchem Alter kann ich die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen?
Die Rente kann ab 63 Jahren bezogen werden, jedoch mit Rentenabschlägen. Die reguläre Altersgrenze wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
3. Wie hoch sind die Rentenabschläge?
Für jeden Monat, den die Rente vor dem regulären Renteneintritt bezogen wird, beträgt der Abschlag 0,3 %. Bei 42 Monaten vorzeitigem Rentenbeginn wären das 12,6 % Abschlag auf die Rente.
4. Welche Zeiten zählen zu den 35 Versicherungsjahren?
Anrechenbar sind Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit, freiwillige Beiträge, Zeiten der Kindererziehung, Pflegezeiten und Anrechnungszeiten (z. B. Arbeitslosigkeit).
5. Kann ich trotz Abschlägen vorzeitig in Rente gehen?
Ja, es ist möglich, aber die Höhe der Rente wird durch die Abschläge lebenslang reduziert.
Renten-Lexikon