Was ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine Form der gesetzlichen Altersrente, die es ermöglicht, nach 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Sie wurde im Juli 2014 eingeführt, um Versicherten, die besonders lange in das Rentensystem eingezahlt haben, einen früheren Ruhestand ohne finanzielle Einbußen zu ermöglichen.
Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- 45 Beitragsjahre:
Um diese Rente in Anspruch nehmen zu können, müssen mindestens 45 Jahre an Beitragszeiten vorliegen. Hierzu zählen:- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit,
- Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr,
- Zeiten der Pflege von Angehörigen,
- Phasen des Bezugs von Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld,
- freiwillige Beiträge, insbesondere für selbstständige Handwerker.
- Geburtsjahrgänge:
Personen, die vor 1953 geboren sind, können ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Für jüngere Jahrgänge wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. So liegt sie für den Geburtsjahrgang 1959 beispielsweise bei 64 Jahren und 2 Monaten. Für nach 1964 Geborene gilt die Altersgrenze von 65 Jahren.
Wer profitiert von dieser Rentenart?
Diese Rentenform richtet sich besonders an Menschen, die ein langes Erwerbsleben hinter sich haben, z. B. Handwerker, Arbeiter in körperlich belastenden Berufen oder Mütter, die Kindererziehungszeiten anrechnen lassen können. Sie ermöglicht einen frühzeitigen Ruhestand ohne die sonst üblichen Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug.
Wichtige Ausnahmen
Nicht alle Zeiten werden angerechnet. Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Beitragslücken durch längere Arbeitslosigkeit (außer Arbeitslosengeld I) zählen nicht zu den 45 Beitragsjahren.
Fazit
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht es Menschen mit 45 Beitragsjahren, frühzeitig und ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen. Für viele ist sie eine wertvolle Option, um nach einem langen Arbeitsleben früher in den Ruhestand zu wechseln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
Diese Rente ermöglicht es Menschen, die 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung erreicht haben, vorzeitig und abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen.
2. Ab welchem Alter kann ich diese Rente in Anspruch nehmen?
Für vor 1953 Geborene ist der abschlagsfreie Rentenbezug ab 63 möglich. Für jüngere Jahrgänge wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
3. Welche Zeiten werden für die 45 Beitragsjahre angerechnet?
Anrechenbar sind Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I sowie freiwillige Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen.
4. Zählt Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu den Beitragszeiten?
Nein, Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II werden nicht für die 45 Beitragsjahre berücksichtigt.
5. Kann ich freiwillige Beiträge leisten, um die 45 Jahre zu erreichen?
Ja, freiwillige Beiträge, insbesondere von Selbstständigen und Handwerkern, können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.
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