Was ist die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die konkrete Verweisung ist eine Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die es dem Versicherer ermöglicht, die Zahlung der BU-Rente einzustellen, wenn der Versicherte nach Eintritt der Berufsunfähigkeit tatsächlich wieder in einem anderen Beruf arbeitet und damit ein Einkommen erzielt. Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung, bei der der Versicherer theoretisch auf einen anderen Beruf verweisen kann, muss der Versicherte bei der konkreten Verweisung tatsächlich einen neuen Job ausüben.
Wie funktioniert die konkrete Verweisung?
Wenn du berufsunfähig wirst und aufgrund deiner gesundheitlichen Einschränkungen deinen alten Beruf nicht mehr ausüben kannst, hast du Anspruch auf eine BU-Rente. Nimmst du jedoch nach der Berufsunfähigkeit eine neue Arbeit auf, kann der Versicherer die Leistung einstellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das neue Einkommen muss ausreichend sein, um deinen bisherigen Lebensstandard zu sichern. In vielen Versicherungsverträgen gilt als Richtwert, dass du mindestens 80 % deines alten Einkommens im neuen Beruf verdienen musst.
- Das Ansehen des neuen Berufs muss dem alten Beruf entsprechen. Du kannst also nicht auf einen Beruf verwiesen werden, der mit einem deutlich geringeren sozialen Status verbunden ist.
- Der neue Beruf darf dich weder über- noch unterfordern. Er sollte deinen Fähigkeiten und Qualifikationen angemessen sein.
Beispiel zur konkreten Verweisung
Nehmen wir an, du bist Handwerker und kannst aufgrund von Rückenproblemen deinen alten Beruf nicht mehr ausüben. Du beginnst jedoch nach einer Umschulung in einem Bürojob zu arbeiten und verdienst dort etwa 85 % deines alten Einkommens. In diesem Fall kann die BU-Versicherung die Zahlung der Rente einstellen, da du im neuen Beruf ausreichend verdienst und der neue Job deinem Ansehen und deiner Qualifikation entspricht.
Wann ist eine konkrete Verweisung nicht möglich?
- Unzureichendes Einkommen: Wenn du im neuen Beruf weniger als 80 % deines früheren Einkommens erzielst, darf der Versicherer die BU-Rente nicht einstellen, da dein Einkommen nicht ausreicht, um deinen bisherigen Lebensstandard zu sichern.
- Arbeitsunfähigkeit trotz neuer Arbeit: Solltest du trotz des neuen Jobs weiterhin unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden, die deine Arbeitsfähigkeit stark beeinträchtigen, kann der Versicherer die Leistung nicht einfach einstellen.
- Raubbau am eigenen Körper: Wenn du entgegen ärztlichen Empfehlungen in deinem alten Beruf weiterarbeitest, obwohl dies deine Gesundheit gefährdet, darf der Versicherer nicht aufhören zu zahlen. Dies wird als Überobligation bezeichnet.
Was passiert, wenn ich nicht arbeiten will?
Die konkrete Verweisung greift nur dann, wenn du tatsächlich wieder arbeitest. Entscheidest du dich, trotz gesundheitlicher Möglichkeiten nicht zu arbeiten, kann die Versicherung dich nicht zwingen, eine neue Tätigkeit aufzunehmen. Der Versicherer zahlt in diesem Fall weiterhin die vereinbarte BU-Rente.
Fazit
Die konkrete Verweisung stellt sicher, dass die BU-Versicherung nur dann zahlt, wenn du das Geld wirklich brauchst. Sobald du eine neue, angemessen bezahlte Arbeit aufnimmst, kann die Rente eingestellt werden. Diese Regelung ist in den meisten BU-Verträgen enthalten und sorgt dafür, dass nur tatsächlich notwendige Zahlungen geleistet werden. Gleichzeitig schützt sie dich davor, auf unzumutbare Berufe verwiesen zu werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was ist der Unterschied zwischen konkreter und abstrakter Verweisung?
Bei der konkreten Verweisung stellt der Versicherer die Zahlung ein, wenn du tatsächlich einen neuen Beruf ausübst. Bei der abstrakten Verweisung könnte der Versicherer theoretisch auf einen anderen Beruf verweisen, den du ausüben könntest, ohne dass du diesen Job tatsächlich ausüben musst.
2. Muss ich den neuen Beruf annehmen, wenn ich ihn ausüben könnte?
Nein, bei der konkreten Verweisung musst du den Beruf tatsächlich ausüben. Der Versicherer kann dich nicht zwingen, eine Arbeit anzunehmen, die du nicht möchtest.
3. Was passiert, wenn ich weniger als 80 % meines alten Einkommens verdiene?
In diesem Fall kann der Versicherer die Rente in der Regel nicht einstellen, da dein neues Einkommen nicht ausreicht, um deinen bisherigen Lebensstandard zu sichern.
4. Was passiert, wenn ich trotz Berufsunfähigkeit weiterarbeite?
Arbeitest du entgegen ärztlicher Empfehlungen und gefährdest deine Gesundheit (Überobligation), muss der Versicherer weiterhin zahlen, als ob du nicht arbeiten würdest.
5. Ist der Verzicht auf die konkrete Verweisung sinnvoll?
Ein Verzicht auf die konkrete Verweisung ist selten und nicht unbedingt vorteilhaft. Es sorgt dafür, dass der Versicherer auch dann zahlen muss, wenn du eine neue, gut bezahlte Arbeit ausübst, was jedoch den Grundgedanken der BU-Versicherung (Existenzsicherung) infrage stellt.