Was ist eine AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)?
Die AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel) in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine Zusatzoption, die es Versicherten ermöglicht, schneller an ihre BU-Leistungen zu kommen, wenn sie längerfristig krankgeschrieben sind. Diese Klausel erleichtert den Zugang zu den Versicherungsleistungen und schafft eine Brücke zwischen einer längeren Krankheitsphase und dem möglichen Eintritt einer Berufsunfähigkeit.
Funktionsweise der AU-Klausel
Im Rahmen der AU-Klausel zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits dann eine Rente, wenn der Versicherte für mindestens sechs Monate durchgehend krankgeschrieben ist. Diese Klausel kann also eine frühzeitige finanzielle Unterstützung bieten, ohne dass sofort der komplexe Nachweis einer dauerhaften Berufsunfähigkeit erbracht werden muss. Wichtig ist dabei, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich attestiert und durch eine lückenlose Krankschreibung nachgewiesen wird.
Unterschiede zwischen verschiedenen Generationen der AU-Klausel
Über die Jahre hat sich die AU-Klausel weiterentwickelt. Diese Entwicklung kann grob in drei Generationen unterteilt werden:
- Erste Generation:
Hier wurde in der Werbung oft betont, dass ein „gelber Schein“ vom Arzt ausreichend sei, um Leistungen zu erhalten. In der Praxis behielt sich der Versicherer jedoch das Recht vor, die Arbeitsunfähigkeit selbst zu prüfen, wodurch der Vorteil der AU-Klausel relativiert wurde. - Zweite Generation:
Bei dieser Variante reicht tatsächlich die Krankschreibung über sechs Monate als Leistungsnachweis aus. Allerdings musste gleichzeitig ein Antrag auf BU-Leistungen gestellt werden. Dieser gleichzeitige Antrag brachte jedoch zusätzliche Verpflichtungen mit sich und erschwerte den Prozess für den Versicherten. - Dritte Generation:
Die aktuelle Form der AU-Klausel sieht vor, dass eine Krankschreibung über sechs Monate ausreicht, um Leistungen zu erhalten, ohne dass gleichzeitig ein BU-Leistungsantrag gestellt werden muss. Das erleichtert den Zugang zu den Leistungen erheblich und reduziert den bürokratischen Aufwand für den Versicherten.
Vor- und Nachteile der AU-Klausel
Vorteile:
- Schnellere Leistungen: Dank der AU-Klausel können Versicherte bereits nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit finanzielle Unterstützung erhalten, was gerade in schwierigen Lebensphasen eine große Erleichterung darstellt.
- Einfacherer Nachweis: Der Nachweis über eine langfristige Krankschreibung ist in der Regel einfacher und weniger belastend als der vollständige Nachweis einer Berufsunfähigkeit.
- Schutz der Versichertengemeinschaft: Die AU-Klausel kann helfen, die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung stabil zu halten, da der Versicherer nicht sofort für die gesamte Vertragsdauer Rückstellungen bilden muss.
Nachteile:
- Zeitlich begrenzte Leistungen: Die Zahlungen aufgrund der AU-Klausel sind oft auf 18 bis 48 Monate begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist muss der Versicherte einen vollständigen BU-Leistungsantrag stellen, um weiterhin Leistungen zu erhalten.
- Obliegenheiten: Wenn die AU-Klausel der zweiten Generation verwendet wird, entstehen durch den gleichzeitigen Antrag auf BU-Leistungen zusätzliche Pflichten, die der Versicherte erfüllen muss. Dies kann in Stresssituationen eine zusätzliche Belastung darstellen.
Fazit
Die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung, die den Versicherten in schwierigen Zeiten schnellere und unbürokratischere Unterstützung bietet. Während frühere Varianten dieser Klausel oft mit zusätzlichen Verpflichtungen verbunden waren, hat sich die dritte Generation als besonders kundenfreundlich erwiesen. Sie ermöglicht es Versicherten, sich auf ihre Genesung zu konzentrieren, ohne sich sofort um die komplexe Beantragung einer BU-Rente kümmern zu müssen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was genau ist die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die AU-Klausel ist eine Zusatzoption, die es ermöglicht, bereits nach sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, ohne dass sofort eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden muss.
2. Muss ich gleichzeitig einen Antrag auf BU-Leistungen stellen?
Das hängt von der Generation der AU-Klausel ab. Bei der dritten Generation, die am kundenfreundlichsten ist, ist dies nicht erforderlich. Du erhältst die Leistungen allein auf Basis der Krankschreibung.
3. Wie lange werden Leistungen aus der AU-Klausel gezahlt?
Die Leistungen sind in der Regel auf 18 bis 48 Monate begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist muss der Versicherte einen Antrag auf die regulären BU-Leistungen stellen, wenn die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht.
4. Warum könnte die AU-Klausel für mich wichtig sein?
Sie bietet eine schnellere finanzielle Entlastung bei längerer Krankheit, ohne dass du sofort den aufwendigeren Nachweis der Berufsunfähigkeit erbringen musst.
5. Gibt es Nachteile bei der AU-Klausel?
Ein möglicher Nachteil ist, dass die Leistungen zeitlich begrenzt sind und du nach Ablauf der Frist einen BU-Leistungsantrag stellen musst, um weiterhin Zahlungen zu erhalten.
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