ARAG
MB0, PVN (800), KTV42
- Krankenversicherung ohne KT
- 657,67 €
- Pflegepflicht
- 69,11 €
- KT-Beitrag · 145 € täglich
- 53,51 €
- Arbeitgeberzuschuss im Modell
- 390,15 €
- Steuerlicher Basisbetrag vor AG
- 592,54 €

Private Krankenversicherung · Beiträge und Bedingungen
14 Gesellschaften im festen Referenzprofil. Eintrittsalter 25–55, Krankentagegeld ab Tag 43, Beiträge und Steuerwirkung nachvollziehbar vergleichen.
Beitragsgeschichte und bisherigen Dreiervergleich ansehen →Leistung verstehen. Kosten durchblicken. Persönlich entscheiden.
Eigene redaktionelle Einordnung · externe Ratings separat ausgewiesenTarifdaten werden geladen …
14 Gesellschaften · feste Qualitätsvorgaben
Gib Dein Einkommen und Deine Krankenkasse an. Sieh Beiträge, Deinen Anteil und die Unterschiede nach Steuern – mit den Leistungen direkt daneben.
Delta netto nutzt das Jahresmodell 2026 für Einzelveranlagung mit Grundtarif, nicht die gewählte Lohnsteuerklasse. Die Steuerklasse beeinflusst den geschätzten Monatslohn und damit den KT-Bedarf. Keine Zusammenveranlagung, Sonderzahlungen oder individuelle Steuerveranlagung. Krankenkassenstand: 2026-10-01.
Originalberechnung: 150 € Krankentagegeld pro Tag. Der gewählte Tagessatz wird hier nur im KT-Baustein proportional angepasst. Diese Beitragsindikation ist ein Modellwert; die endgültige Tarifstufe wird im Originalangebot bestätigt.
Standard: niedrigster Gesamtbeitrag zuerst. Klicke auf Leistungsstärke für den höchsten Erfüllungsgrad zuerst. Positives Delta = rechnerisch mehr verfügbar als bei Deiner GKV. Wähle bis zu drei Tarife für die Detailansicht.
| Anbieter / Tarif | ArbN-Anteil | Steuerlich abziehbarer Basisschutz | Delta brutto | Delta netto | VMK BestAdvice Matrix | M&M PKV | M&M Beitragsstabilität | M&M Unternehmen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 780,29 €inkl. 53,51 € KT | 390,14 € | 202,39 €nach AG · inkl. Pflegevor AG: 592,54 €KV ohne KT: 79,6 % | 257,96 € | 79,29 € | 86 % | 100 % Datenabdeckung | ||||
| 780,45 €inkl. 56,70 € KT | 390,22 € | 244,87 €nach AG · inkl. Pflegevor AG: 635,10 €KV ohne KT: 86,5 % | 257,88 € | 97,05 € | 77 % | 100 % Datenabdeckung | ||||
| 864,63 €inkl. 46,69 € KT | 432,31 € | 232,77 €nach AG · inkl. Pflegevor AG: 665,09 €KV ohne KT: 79,6 % | 215,79 € | 49,87 € | 80 % | 90 % Datenabdeckung | ||||
| 866,47 €inkl. 56,12 € KT | 433,23 € | 234,07 €nach AG · inkl. Pflegevor AG: 667,31 €KV ohne KT: 80,7 % | 214,87 € | 49,54 € | 84 % | 100 % Datenabdeckung | ||||
| 891,79 €inkl. 62,35 € KT | 445,89 € | 153,40 €nach AG · inkl. Pflegevor AG: 599,30 €KV ohne KT: 69,7 % | 202,21 € | 4,08 € | 83 % | 95 % Datenabdeckung | ||||
| 901,19 €inkl. 46,26 € KT | 450,59 € | 244,18 €nach AG · inkl. Pflegevor AG: 694,78 €KV ohne KT: 79,6 % | 197,51 € | 36,43 € | 77 % | 100 % Datenabdeckung | ||||
| 917,24 €inkl. 38,86 € KT | 458,61 € | 254,77 €nach AG · inkl. Pflegevor AG: 713,40 €KV ohne KT: 79,6 % | 189,49 € | 32,82 € | 79 % | 95 % Datenabdeckung | ||||
| 924,66 €inkl. 60,03 € KT | 462,32 € | 161,94 €nach AG · inkl. Pflegevor AG: 624,28 €KV ohne KT: 69,7 % | 185,78 € | -10,67 € | 69 % | 95 % Datenabdeckung | ||||
| 930,86 €inkl. 63,22 € KT | 465,42 € | 246,82 €nach AG · inkl. Pflegevor AG: 712,26 €KV ohne KT: 80,6 % | 182,68 € | 22,68 € | 77 % | 100 % Datenabdeckung | ||||
| 953,20 €inkl. 48,72 € KT | 476,60 € | 296,36 €nach AG · inkl. Pflegevor AG: 772,96 €KV ohne KT: 84,3 % | 171,50 € | 32,25 € | 68 % | 100 % Datenabdeckung | ||||
| 978,59 €inkl. 84,10 € KT | 489,29 € | 259,30 €nach AG · inkl. Pflegevor AG: 748,60 €KV ohne KT: 82,3 % | 158,81 € | 4,06 € | 63 % | 100 % Datenabdeckung | ||||
| 1.004,86 €inkl. 58,00 € KT | 502,42 € | 281,27 €nach AG · inkl. Pflegevor AG: 783,71 €KV ohne KT: 81,4 % | 145,68 € | 0,10 € | 81 % | 100 % Datenabdeckung | ||||
| 1.066,48 €inkl. 60,32 € KT | 533,24 € | 291,81 €nach AG · inkl. Pflegevor AG: 825,05 €KV ohne KT: 80,7 % | 114,86 € | -26,31 € | 73 % | 100 % Datenabdeckung | ||||
| 1.176,93 €inkl. 75,98 € KT | 635,15 € | 348,01 €nach AG · inkl. Pflegevor AG: 889,79 €KV ohne KT: 79,6 % | 12,95 € | -104,55 € | 73 % | 100 % Datenabdeckung |
MB0, PVN (800), KTV42
AZP garant. BRE, PS3, PSV, EGO2, PVN, T43/150
NK.select XL Bonus, PVN, KT.43
XL Bonus: Eingereichte Rechnungen werden mit bis zu 1.200 € Jahresbonus verrechnet. 0 € fester Selbstbehalt bedeutet keine uneingeschränkte Erstattung ohne Bonusverrechnung.
Dieses Angebot persönlich prüfenEigene redaktionelle Vertragswertung. Beiträge und externe Unternehmensratings bleiben getrennt. Ungeprüfte Merkmale erhalten vorerst keine Punkte und bleiben als Datenlücke sichtbar. Der feste Punktwert wird zusammen mit seiner Datenabdeckung ausgewiesen.
Das additive Nutzwertmodell prüft 20 vorab definierte Vertragsmerkmale mit jeweils 5 Punkten. Belegte Erfüllung erhält 5 Punkte, belegte Nichterfüllung 0. Ein ungeklärtes Merkmal erhält vorerst keine Punkte und bleibt ausdrücklich offen. Der ausgewiesene Wert wird nicht auf 100 hochgerechnet.
Punktwert = Σ (5 × belegte Erfüllung). Datenabdeckung = 100 − offene Gewichtspunkte. Erfüllungsgrad der belegten Kriterien = Punktwert ÷ Datenabdeckung × 100. Alle Gewichtspunkte summieren sich auf 100; jede Entscheidung hat eine Quellenbegründung.
Die Gleichgewichtung ist eine offengelegte redaktionelle Entscheidung. Das ist eine reproduzierbare Vertragsanalyse, keine empirisch validierte Vorhersage von Annahme, Leistungsauszahlung oder individueller Eignung. Fehlende Daten bedeuten keine nachgewiesene Leistungslücke. Bei unterschiedlicher Datenabdeckung sind Punktwerte nur eingeschränkt vergleichbar. Beiträge und externe M&M-Ratings gehen nicht in den VMK-Wert ein.
Gewichtungsrahmen: Ambulant 15 · Heil-/Hilfsmittel 15 · Psychotherapie 15 · Stationär 20 · Zahn 15 · Ausland 10 · Optionen 10 Punkte. Die Einzelentscheidungen einschließlich Begründung stehen unter der Leistungsgegenüberstellung. Ein pauschaler Testsieg wird daraus nicht abgeleitet.
¹ M&M-Leistungsstärke ist der Erfüllungsgrad der dort ausgewählten und gewichteten Kriterien, keine Schadenregulierungsquote und keine garantierte Erstattung. Fehlendes Rating ist kein Null-Sterne-Rating.
Referenzprofil: männlich, 180 cm, 80 kg; versicherungstechnisches Alter mit Referenzgeburtstag 01.11. und Beginn 01.11.2026. Je Gesellschaft die günstigste unter den festen Vorgaben angezeigte Kombination. Persönliche Zuschläge, Annahme, genaue Altersmethode und bescheinigte Steuer-/Arbeitgeberwerte werden im Angebot bestätigt. Rückerstattungen sind nicht vorab abgezogen.
Originalquelle M&M Office ↗ · M&M zur Leistungsstärke ↗ · GKV-Beitragssätze ↗
Eigene verständliche Zusammenfassungen der M&M-Langantworten, Tarifstand 13.10.2026. Grenzen stehen direkt bei der Leistung. Maßgeblich bleiben die vollständigen Bedingungen und das persönliche Angebot.
| Leistungsbereich | ARAGMB0, PVN (800), KTV42 | HanseMerkurAZP garant. BRE, PS3, PSV, EGO2, PVN, T43/150 | HallescheNK.select XL Bonus, PVN, KT.43 |
|---|---|---|---|
| Ambulante Behandlung | Ambulante Gebühren können grundsätzlich auch oberhalb der GOÄ-Höchstsätze erstattet werden; bei direktem Facharztbesuch entsteht kein Hausarztabschlag. Zusätzliche Vorsorge ist tariflich vorgesehen. | Ambulante Gebühren können grundsätzlich auch oberhalb der GOÄ-Höchstsätze erstattet werden; bei direktem Facharztbesuch entsteht kein Hausarztabschlag. Zusätzliche Vorsorge ist tariflich vorgesehen. | Ambulante Gebühren können grundsätzlich auch oberhalb der GOÄ-Höchstsätze erstattet werden; bei direktem Facharztbesuch entsteht kein Hausarztabschlag. Zusätzliche Vorsorge ist tariflich vorgesehen. |
| Heil- und Hilfsmittel | Offener Hilfsmittelbereich; über 1.000 Euro vorherige Zusage einholen, sonst nur 80% und Standardausführung. Heilmittel sind offen beschrieben und zu 100% erstattungsfähig. | Der Hilfsmittelkatalog ist offen beschrieben, enthält aber Einzelgrenzen, etwa für Rollstühle; Spezialversorgung braucht gegebenenfalls Zusage. Heilmittel umfassen weitere beihilfefähige Leistungen, mit Beihilfe-Höchstbeträgen. | Offener Hilfsmittelbereich ohne ausgewiesene Prozent-/Preisgrenze; ab 350 Euro ärztliche Verordnung empfohlen. Heilmittel nur nach beschriebenem Verzeichnis, grundsätzlich 100% innerhalb der Tarifbedingungen. |
| Psychotherapie | Ambulant ohne vorherige Freigabe und feste Sitzungsgrenze; psychologische Psychotherapeuten mit Fachkundenachweis sind erfasst. Auch stationär keine vorherige Freigabe oder feste Tagesgrenze genannt. | Ambulant 90%, höchstens 50 Sitzungen pro Kalenderjahr und vorherige schriftliche Freigabe. Psychologische Psychotherapeuten sind erfasst. Stationär keine vorgeschaltete Freigabe oder feste Tagesgrenze genannt. | Ambulante Psychotherapie zu 90% ohne vorherige Genehmigung; eine ausdrückliche Aussage zur Sitzungsobergrenze fehlt in diesen beiden Zeilen. Psychologische Behandler sind erfasst; stationär keine Freigabe/Tagesgrenze genannt. |
| Krankenhaus und Reha | Privatarzt und Wahlunterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind enthalten. Reha und AHB sind vorgesehen. AHB grundsätzlich binnen 28 Tagen; ab Tag 22 Zusage erforderlich. Privatkliniken werden ohne hier genannte Vergleichskrankenhausgrenze erfasst. | Privatarzt und Wahlunterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind enthalten. Keine reguläre stationäre Reha. AHB binnen zwei Wochen nur für aufgeführte Krankheits-/Operationsgruppen. Privatklinikleistungen sind auf die Kosten eines vergleichbaren regulären Krankenhauses begrenzt. | Privatarzt und Wahlunterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind enthalten. Reha wird in der Vertragsaussage verneint, daneben steht eine nicht als AVB ausgewiesene Zusagepraxis: deshalb offener Prüfpunkt. AHB verlangt Trägerprüfung, Beginn regelmäßig binnen 28 Tagen und gegebenenfalls Zusage. Privatklinik bis 200% der Vergleichskosten, Notfallausnahme. |
| Zähne | Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz und Implantate 90%. Anfangsgrenzen der Tarifleistung: 1.000/2.000/3.000 Euro im ersten/zweiten/dritten Kalenderjahr; Unfallausnahme. Heil- und Kostenplan nicht zwingend. | Mit dem enthaltenen EGO2-Baustein: Zahnbehandlung insgesamt 100%, Zahnersatz/Implantate insgesamt 90%; EGO2 wird nicht zusätzlich zum Gesamtsatz addiert. Rechnungsbetragsstaffel: 1.600 Euro Jahre 1–2, 3.200 Jahre 1–4, 6.400 Jahre 1–6; ab Jahr sieben bzw. bei Unfall entfällt sie. | Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz und Implantate bis 90%. Tarifstaffel kumuliert 1.500/3.000/4.500/6.000 Euro über die ersten ein/zwei/drei/vier Kalenderjahre; ab dem fünften Jahr entfällt die Grenze. |
| Ausland | Weltweiter Schutz zunächst drei Monate; medizinisch erforderliche Verlängerung bis zur Rückreisefähigkeit. EU/EWR-Umzug bleibt auf Inlandskosten begrenzt; außerhalb EU/EWR ist eine Vereinbarung nötig. Medizinisch notwendiger Rücktransport ist versichert. | Außerhalb Europas ab dem zweiten Monat nur zwei Drittel des Tarifumfangs, voller Umfang gegen Zuschlag vereinbar. Bei medizinisch unmöglicher Rückreise bleibt voller Schutz. Wegfall der EU-Inlandskostengrenze setzt Zuschlag und rechtzeitigen Antrag voraus. | Vorübergehend weltweit ohne hier benannte feste Monatsgrenze. EU/EWR/Schweiz-Umzug ohne Inlandskostencap nach Meldung binnen sechs Monaten, gegebenenfalls Zuschlag. |
| Optionen und Anpassungen | Einmalige Höherversicherung zum Beginn des sechsten Versicherungsjahres mit Vorbedingungen und Antragsfrist. Zusätzliche Alters-Beitragsentlastung möglich. | Keine Höherversicherungsoption ausgewiesen; gesonderter Altersentlastungstarif ist abschließbar. | Keine Höherversicherungsoption ausgewiesen; gesonderte Altersentlastung möglich. |
| Bonus und Rückerstattung | Erfolgsabhängig zwei Monatsbeiträge nach einem leistungsfreien Jahr; daneben beschreibt der Export eine garantierte Pauschale von 900 Euro jährlich für Erwachsene. Nicht ungeprüft addieren; genaue Tarifbasis und Leistungsfreiheit beachten. | AZP-Pauschale entspricht der Hälfte der tariflichen Zahlbeiträge des Vorjahres, unter anderem erst nach zwei vorhergehenden leistungsfreien Versicherungsjahren. Angaben in Zeile 82 und 83 betreffen dieselbe Pauschale, keine doppelte Zahlung. | NK.select XL Bonus zahlt monatlich 100 Euro für Erwachsene; eingereichte Rechnungen werden mit dem Jahresbonus von 1.200 Euro verrechnet. Daneben erfolgsabhängige BRE von 300 bis 800 Euro je nach Zahl leistungsfreier Jahre. Bonus ist kein voraussetzungslos zusätzlicher Rabatt auf jede Leistungsrechnung. |
| Krankentagegeld | Referenz: 150 Euro pro Tag ab dem 43. AU-Tag. Einkommensgrenzen und Voraussetzungen sind gesondert zu prüfen; dies ist keine Berufsunfähigkeitsrente. Bei Wiedereingliederung Arbeitnehmer bis zwölf Wochen nach Plan und Nachweisen. Bei eingetretener BU endet der Vertrag; laufende AU maximal sechs Monate, ab Monat vier nur noch 50%. | Referenz: 150 Euro pro Tag ab dem 43. AU-Tag. Einkommensgrenzen und Voraussetzungen sind gesondert zu prüfen; dies ist keine Berufsunfähigkeitsrente. Wiedereingliederungsleistung für Arbeitnehmer höchstens vier Wochen. Bei BU endet die Versicherung, laufende AU höchstens drei Monate; gegebenenfalls Anwartschaft. | Referenz: 150 Euro pro Tag ab dem 43. AU-Tag. Einkommensgrenzen und Voraussetzungen sind gesondert zu prüfen; dies ist keine Berufsunfähigkeitsrente. Wiedereingliederung Arbeitnehmer bis acht Wochen, unter anderem nach zwölf Wochen AU und bei mindestens 50% verbleibender AU. Bei noch offenem BU-Rentenantrag zeitweise 50% KT, maximal 25 Euro pro Tag, nach besonderen Fristen. |
20 fest definierte Merkmale mit je 5 Punkten. Erfüllt: 5 · nicht erfüllt: 0 · ungeklärt: vorerst keine Punkte, ausdrücklich offene Datenlage. Der Wert beschreibt dieses Raster, keine pauschale medizinische Höchstleistung und keinen persönlichen Testsieger. Preis, externe Ratings und individuelle Eignung werden getrennt betrachtet.
| Kriterium | Bewertung | Begründung |
|---|---|---|
| Ambulante Erstattung über GOÄ-Höchstsätze grundsätzlich auch außerhalb von Operationen, ohne generell vorgeschaltete Leistungszusage. Erforderliche Honorarvereinbarungen bleiben möglich. | Erfüllt · 5/5 | GOÄ-Überschreitung auch außerhalb ambulanter Operationen grundsätzlich beschrieben. |
| Direkter Facharztbesuch löst keinen hausarztbedingten Erstattungsabschlag aus. | Erfüllt · 5/5 | Kein gesonderter Hausarztabschlag bei direktem Facharztbesuch. |
| Mindestens bestimmte Vorsorgeleistungen über die gesetzlichen Programme hinaus sind versichert; tarifliche Listen, Altersgrenzen und Höchstbeträge werden separat ausgewiesen. | Erfüllt · 5/5 | Zusätzliche Vorsorge ist zumindest in beschriebenen Grenzen enthalten. |
| Hilfsmittel sind ohne prozentuale oder preisliche Summengrenze versichert, ohne dass erst ein Beschaffungsauftrag oder eine vorherige Zusage eine sonst reduzierte Erstattung verhindert. Einzelne Empfehlungen sind kein Ausschluss. | Nicht erfüllt · 0/5 | Einzelgrenzen oder vorherige Zusage/Beschaffungsauftrag als Bedingung für volle Erstattung. |
| Der Export bestätigt einen nicht abschließend aufgezählten Hilfsmittelkatalog. Dies bedeutet nicht automatisch unbegrenzte Beträge oder Ausführungen. | Erfüllt · 5/5 | M&M bestätigt in Zeile 4 einen nicht abschließend aufgezählten Katalog; Einzelgrenzen bleiben möglich. |
| Der Heilmittelkatalog wird im Export ausdrücklich als nicht abschließend bzw. ohne Einschränkung beschrieben. Preisgrenzen bleiben gesondert sichtbar. | Erfüllt · 5/5 | Heilmittel werden nicht abschließend beschrieben; Preisgrenzen können dennoch gelten. |
| Ambulante Psychotherapie ist ausdrücklich ohne vorherige Genehmigung und ohne feste Sitzungszahlgrenze beschrieben, auch nicht pauschal auf ärztliche Behandler eingeengt. Widersprüchliche oder unvollständige Aussagen sind unknown. | Erfüllt · 5/5 | Keine vorherige Freigabe und keine feste Sitzungszahlgrenze ausdrücklich genannt. |
| Psychologische Psychotherapeuten nach PsychThG sind grundsätzlich versichert; tarifliche Zulassungs- und Registervoraussetzungen bleiben bestehen. | Erfüllt · 5/5 | Psychologische Psychotherapeuten sind unter den genannten Qualifikationsbedingungen erfasst. |
| Stationäre Psychotherapie ist ausdrücklich ohne vorherige Genehmigung und ohne feste Behandlungstagegrenze beschrieben. | Erfüllt · 5/5 | Keine vorgeschaltete Freigabe und keine feste stationäre Tagesgrenze beschrieben. |
| Privatärztliche stationäre Behandlung ist grundsätzlich versichert. | Erfüllt · 5/5 | Privatärztliche stationäre Behandlung enthalten. |
| Wahlunterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer ist versichert. Dieser Exportpunkt allein beweist nicht Einbett statt Zweibett. | Erfüllt · 5/5 | Ein- oder Zweibett-Wahlleistung enthalten; Einbett allein ist hier nicht nachgewiesen. |
| Sowohl stationäre Rehabilitation als auch Anschlussheilbehandlung sind als vertragliche Leistungen genannt. Subsidiarität, Zusagen, Fristen und Kostengrenzen werden separat erklärt. Nur unverbindliche Versichereraussagen neben einem ausdrücklichen AVB-Nein ergeben unknown. | Erfüllt · 5/5 | Reha und AHB als tarifliche Leistungen genannt; Beschränkungen bleiben in der Leistungsgruppe sichtbar. |
| Leistungen in nicht nach KHEntgG/BPflV abrechnenden Krankenhäusern sind vertraglich genannt. Eine Erstattungshöchstgrenze verhindert diesen Basispunkt nicht, muss aber angezeigt werden. Widerspruch zwischen AVB-Aussage und Zusatzinformation ergibt unknown. | Erfüllt · 5/5 | Nicht nach KHEntgG/BPflV abrechnende Krankenhäuser tariflich einbezogen, gegebenenfalls mit Kostenobergrenze. |
| Die Grundquote für Prothesen, Brücken und Kronen beträgt mindestens 80%, auch ohne Bonus durch Prophylaxe oder Behandlung im Partnernetz. Staffelbeträge werden separat berücksichtigt. | Erfüllt · 5/5 | Grundquote mindestens 80%; Staffel, Kostengrenzen und Zusagebedingungen bleiben gesondert. |
| Die Grundquote für Implantate beträgt mindestens 80%, auch ohne Prophylaxe-/Netzbonus. | Erfüllt · 5/5 | Grundquote mindestens 80%; Staffel und Einzelgrenzen bleiben gesondert. |
| Auch Zahnersatz hat keine anfängliche Summenstaffel. Ein unlimitierter Zahnbehandlungsbaustein genügt nicht bei gleichzeitig gestaffeltem Zahnersatz. | Nicht erfüllt · 0/5 | Anfängliche Summenstaffel erfasst Zahnersatz. |
| Mehr als ein Monat weltweiter Schutz im vollen vereinbarten Tarifumfang ist für sämtliche hier betrachteten Krankheitskostenbausteine erkennbar. Krankentagegeld wird gesondert ausgewiesen. Kürzung auf einen Teil der Tarifleistung oder ein nur einmonatiger Teilbaustein erfüllt das Merkmal nicht. | Erfüllt · 5/5 | Mehr als ein Monat weltweiter voller Tarifumfang in den Krankheitskostenbausteinen erkennbar; zeitliche Bedingungen separat. |
| Bei EU/EWR-Wohnsitzverlegung ist keine Bindung an Inlandskosten für einen Krankheitskostenbaustein und keine zusätzliche Vereinbarung/Zuschlag als Bedingung für deren Aufhebung genannt. Ortsübliche Preise bleiben zulässig; eine Obergrenze als Vielfaches der Inlandskosten erfüllt das Merkmal nicht. | Nicht erfüllt · 0/5 | Mindestens ein Baustein bleibt begrenzt oder der Entfall braucht Antrag/Vereinbarung/Zuschlag. |
| Im ausgewiesenen Paket ist eine konkrete Option auf höhere Vollversicherungsleistungen ohne erneute Gesundheits-/Risikoprüfung beschrieben. Nur Selbstbehaltsabsenkung, Umwandlung in Zusatzversicherung oder ein nicht mitkalkulierter Zusatz-Optionstarif genügen nicht. | Erfüllt · 5/5 | Konkrete enthaltene Mehrleistungsoption ohne neue Risikoprüfung mit Zeit-/Ereignisbedingungen. |
| Ein zusätzlicher Beitragsentlastungsbaustein für das Alter ist grundsätzlich abschließbar. Dessen Zusatzbeitrag ist im vorliegenden Preis nicht automatisch enthalten. | Erfüllt · 5/5 | Zusätzlicher Altersentlastungsbaustein grundsätzlich möglich; nicht automatisch im Beitrag enthalten. |
| Kriterium | Bewertung | Begründung |
|---|---|---|
| Ambulante Erstattung über GOÄ-Höchstsätze grundsätzlich auch außerhalb von Operationen, ohne generell vorgeschaltete Leistungszusage. Erforderliche Honorarvereinbarungen bleiben möglich. | Erfüllt · 5/5 | GOÄ-Überschreitung auch außerhalb ambulanter Operationen grundsätzlich beschrieben. |
| Direkter Facharztbesuch löst keinen hausarztbedingten Erstattungsabschlag aus. | Erfüllt · 5/5 | Kein gesonderter Hausarztabschlag bei direktem Facharztbesuch. |
| Mindestens bestimmte Vorsorgeleistungen über die gesetzlichen Programme hinaus sind versichert; tarifliche Listen, Altersgrenzen und Höchstbeträge werden separat ausgewiesen. | Erfüllt · 5/5 | Zusätzliche Vorsorge ist zumindest in beschriebenen Grenzen enthalten. |
| Hilfsmittel sind ohne prozentuale oder preisliche Summengrenze versichert, ohne dass erst ein Beschaffungsauftrag oder eine vorherige Zusage eine sonst reduzierte Erstattung verhindert. Einzelne Empfehlungen sind kein Ausschluss. | Nicht erfüllt · 0/5 | Einzelgrenzen oder vorherige Zusage/Beschaffungsauftrag als Bedingung für volle Erstattung. |
| Der Export bestätigt einen nicht abschließend aufgezählten Hilfsmittelkatalog. Dies bedeutet nicht automatisch unbegrenzte Beträge oder Ausführungen. | Erfüllt · 5/5 | M&M bestätigt in Zeile 4 einen nicht abschließend aufgezählten Katalog; Einzelgrenzen bleiben möglich. |
| Der Heilmittelkatalog wird im Export ausdrücklich als nicht abschließend bzw. ohne Einschränkung beschrieben. Preisgrenzen bleiben gesondert sichtbar. | Erfüllt · 5/5 | Heilmittel werden nicht abschließend beschrieben; Preisgrenzen können dennoch gelten. |
| Ambulante Psychotherapie ist ausdrücklich ohne vorherige Genehmigung und ohne feste Sitzungszahlgrenze beschrieben, auch nicht pauschal auf ärztliche Behandler eingeengt. Widersprüchliche oder unvollständige Aussagen sind unknown. | Nicht erfüllt · 0/5 | Vorherige Freigabe oder spätere Freigabeschwelle/feste Sitzungszahl vorhanden. |
| Psychologische Psychotherapeuten nach PsychThG sind grundsätzlich versichert; tarifliche Zulassungs- und Registervoraussetzungen bleiben bestehen. | Erfüllt · 5/5 | Psychologische Psychotherapeuten sind unter den genannten Qualifikationsbedingungen erfasst. |
| Stationäre Psychotherapie ist ausdrücklich ohne vorherige Genehmigung und ohne feste Behandlungstagegrenze beschrieben. | Erfüllt · 5/5 | Keine vorgeschaltete Freigabe und keine feste stationäre Tagesgrenze beschrieben. |
| Privatärztliche stationäre Behandlung ist grundsätzlich versichert. | Erfüllt · 5/5 | Privatärztliche stationäre Behandlung enthalten. |
| Wahlunterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer ist versichert. Dieser Exportpunkt allein beweist nicht Einbett statt Zweibett. | Erfüllt · 5/5 | Ein- oder Zweibett-Wahlleistung enthalten; Einbett allein ist hier nicht nachgewiesen. |
| Sowohl stationäre Rehabilitation als auch Anschlussheilbehandlung sind als vertragliche Leistungen genannt. Subsidiarität, Zusagen, Fristen und Kostengrenzen werden separat erklärt. Nur unverbindliche Versichereraussagen neben einem ausdrücklichen AVB-Nein ergeben unknown. | Nicht erfüllt · 0/5 | Mindestens stationäre Reha ist vertraglich nicht enthalten. |
| Leistungen in nicht nach KHEntgG/BPflV abrechnenden Krankenhäusern sind vertraglich genannt. Eine Erstattungshöchstgrenze verhindert diesen Basispunkt nicht, muss aber angezeigt werden. Widerspruch zwischen AVB-Aussage und Zusatzinformation ergibt unknown. | Erfüllt · 5/5 | Nicht nach KHEntgG/BPflV abrechnende Krankenhäuser tariflich einbezogen, gegebenenfalls mit Kostenobergrenze. |
| Die Grundquote für Prothesen, Brücken und Kronen beträgt mindestens 80%, auch ohne Bonus durch Prophylaxe oder Behandlung im Partnernetz. Staffelbeträge werden separat berücksichtigt. | Erfüllt · 5/5 | Grundquote mindestens 80%; Staffel, Kostengrenzen und Zusagebedingungen bleiben gesondert. |
| Die Grundquote für Implantate beträgt mindestens 80%, auch ohne Prophylaxe-/Netzbonus. | Erfüllt · 5/5 | Grundquote mindestens 80%; Staffel und Einzelgrenzen bleiben gesondert. |
| Auch Zahnersatz hat keine anfängliche Summenstaffel. Ein unlimitierter Zahnbehandlungsbaustein genügt nicht bei gleichzeitig gestaffeltem Zahnersatz. | Nicht erfüllt · 0/5 | Anfängliche Summenstaffel erfasst Zahnersatz. |
| Mehr als ein Monat weltweiter Schutz im vollen vereinbarten Tarifumfang ist für sämtliche hier betrachteten Krankheitskostenbausteine erkennbar. Krankentagegeld wird gesondert ausgewiesen. Kürzung auf einen Teil der Tarifleistung oder ein nur einmonatiger Teilbaustein erfüllt das Merkmal nicht. | Nicht erfüllt · 0/5 | Nach einem Monat Leistungskürzung oder ein Teilbaustein nur einen Monat. |
| Bei EU/EWR-Wohnsitzverlegung ist keine Bindung an Inlandskosten für einen Krankheitskostenbaustein und keine zusätzliche Vereinbarung/Zuschlag als Bedingung für deren Aufhebung genannt. Ortsübliche Preise bleiben zulässig; eine Obergrenze als Vielfaches der Inlandskosten erfüllt das Merkmal nicht. | Nicht erfüllt · 0/5 | Mindestens ein Baustein bleibt begrenzt oder der Entfall braucht Antrag/Vereinbarung/Zuschlag. |
| Im ausgewiesenen Paket ist eine konkrete Option auf höhere Vollversicherungsleistungen ohne erneute Gesundheits-/Risikoprüfung beschrieben. Nur Selbstbehaltsabsenkung, Umwandlung in Zusatzversicherung oder ein nicht mitkalkulierter Zusatz-Optionstarif genügen nicht. | Nicht erfüllt · 0/5 | Keine solche enthaltene Vollversicherungs-Mehrleistungsoption belegt; SB-Absenkung, Zusatzumstellung oder zusätzlicher Optionstarif genügen nicht. |
| Ein zusätzlicher Beitragsentlastungsbaustein für das Alter ist grundsätzlich abschließbar. Dessen Zusatzbeitrag ist im vorliegenden Preis nicht automatisch enthalten. | Erfüllt · 5/5 | Zusätzlicher Altersentlastungsbaustein grundsätzlich möglich; nicht automatisch im Beitrag enthalten. |
| Kriterium | Bewertung | Begründung |
|---|---|---|
| Ambulante Erstattung über GOÄ-Höchstsätze grundsätzlich auch außerhalb von Operationen, ohne generell vorgeschaltete Leistungszusage. Erforderliche Honorarvereinbarungen bleiben möglich. | Erfüllt · 5/5 | GOÄ-Überschreitung auch außerhalb ambulanter Operationen grundsätzlich beschrieben. |
| Direkter Facharztbesuch löst keinen hausarztbedingten Erstattungsabschlag aus. | Erfüllt · 5/5 | Kein gesonderter Hausarztabschlag bei direktem Facharztbesuch. |
| Mindestens bestimmte Vorsorgeleistungen über die gesetzlichen Programme hinaus sind versichert; tarifliche Listen, Altersgrenzen und Höchstbeträge werden separat ausgewiesen. | Erfüllt · 5/5 | Zusätzliche Vorsorge ist zumindest in beschriebenen Grenzen enthalten. |
| Hilfsmittel sind ohne prozentuale oder preisliche Summengrenze versichert, ohne dass erst ein Beschaffungsauftrag oder eine vorherige Zusage eine sonst reduzierte Erstattung verhindert. Einzelne Empfehlungen sind kein Ausschluss. | Erfüllt · 5/5 | Keine Preis-/Prozent-Summengrenze und keine leistungsmindernde Beschaffungs-/Zusagebedingung in Zeile 2 genannt. |
| Der Export bestätigt einen nicht abschließend aufgezählten Hilfsmittelkatalog. Dies bedeutet nicht automatisch unbegrenzte Beträge oder Ausführungen. | Erfüllt · 5/5 | M&M bestätigt in Zeile 4 einen nicht abschließend aufgezählten Katalog; Einzelgrenzen bleiben möglich. |
| Der Heilmittelkatalog wird im Export ausdrücklich als nicht abschließend bzw. ohne Einschränkung beschrieben. Preisgrenzen bleiben gesondert sichtbar. | Nicht erfüllt · 0/5 | Heilmittel sind auf ein Verzeichnis beziehungsweise benannte Arten begrenzt. |
| Ambulante Psychotherapie ist ausdrücklich ohne vorherige Genehmigung und ohne feste Sitzungszahlgrenze beschrieben, auch nicht pauschal auf ärztliche Behandler eingeengt. Widersprüchliche oder unvollständige Aussagen sind unknown. | Offen · nicht bewertet | 90% und Genehmigungsfreiheit sind belegt, aber keine ausdrückliche Sitzungszahl-Aussage. Nicht aus Schweigen auf unbegrenzte Sitzungen schließen. |
| Psychologische Psychotherapeuten nach PsychThG sind grundsätzlich versichert; tarifliche Zulassungs- und Registervoraussetzungen bleiben bestehen. | Erfüllt · 5/5 | Psychologische Psychotherapeuten sind unter den genannten Qualifikationsbedingungen erfasst. |
| Stationäre Psychotherapie ist ausdrücklich ohne vorherige Genehmigung und ohne feste Behandlungstagegrenze beschrieben. | Erfüllt · 5/5 | Keine vorgeschaltete Freigabe und keine feste stationäre Tagesgrenze beschrieben. |
| Privatärztliche stationäre Behandlung ist grundsätzlich versichert. | Erfüllt · 5/5 | Privatärztliche stationäre Behandlung enthalten. |
| Wahlunterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer ist versichert. Dieser Exportpunkt allein beweist nicht Einbett statt Zweibett. | Erfüllt · 5/5 | Ein- oder Zweibett-Wahlleistung enthalten; Einbett allein ist hier nicht nachgewiesen. |
| Sowohl stationäre Rehabilitation als auch Anschlussheilbehandlung sind als vertragliche Leistungen genannt. Subsidiarität, Zusagen, Fristen und Kostengrenzen werden separat erklärt. Nur unverbindliche Versichereraussagen neben einem ausdrücklichen AVB-Nein ergeben unknown. | Offen · nicht bewertet | AVB-Aussage in Zeile 43 verneint Reha; daneben steht eine positive Versichererinformation außerhalb der AVB. Verbindlichkeit offen. |
| Leistungen in nicht nach KHEntgG/BPflV abrechnenden Krankenhäusern sind vertraglich genannt. Eine Erstattungshöchstgrenze verhindert diesen Basispunkt nicht, muss aber angezeigt werden. Widerspruch zwischen AVB-Aussage und Zusatzinformation ergibt unknown. | Erfüllt · 5/5 | Nicht nach KHEntgG/BPflV abrechnende Krankenhäuser tariflich einbezogen, gegebenenfalls mit Kostenobergrenze. |
| Die Grundquote für Prothesen, Brücken und Kronen beträgt mindestens 80%, auch ohne Bonus durch Prophylaxe oder Behandlung im Partnernetz. Staffelbeträge werden separat berücksichtigt. | Erfüllt · 5/5 | Grundquote mindestens 80%; Staffel, Kostengrenzen und Zusagebedingungen bleiben gesondert. |
| Die Grundquote für Implantate beträgt mindestens 80%, auch ohne Prophylaxe-/Netzbonus. | Erfüllt · 5/5 | Grundquote mindestens 80%; Staffel und Einzelgrenzen bleiben gesondert. |
| Auch Zahnersatz hat keine anfängliche Summenstaffel. Ein unlimitierter Zahnbehandlungsbaustein genügt nicht bei gleichzeitig gestaffeltem Zahnersatz. | Nicht erfüllt · 0/5 | Anfängliche Summenstaffel erfasst Zahnersatz. |
| Mehr als ein Monat weltweiter Schutz im vollen vereinbarten Tarifumfang ist für sämtliche hier betrachteten Krankheitskostenbausteine erkennbar. Krankentagegeld wird gesondert ausgewiesen. Kürzung auf einen Teil der Tarifleistung oder ein nur einmonatiger Teilbaustein erfüllt das Merkmal nicht. | Erfüllt · 5/5 | Mehr als ein Monat weltweiter voller Tarifumfang in den Krankheitskostenbausteinen erkennbar; zeitliche Bedingungen separat. |
| Bei EU/EWR-Wohnsitzverlegung ist keine Bindung an Inlandskosten für einen Krankheitskostenbaustein und keine zusätzliche Vereinbarung/Zuschlag als Bedingung für deren Aufhebung genannt. Ortsübliche Preise bleiben zulässig; eine Obergrenze als Vielfaches der Inlandskosten erfüllt das Merkmal nicht. | Nicht erfüllt · 0/5 | Mindestens ein Baustein bleibt begrenzt oder der Entfall braucht Antrag/Vereinbarung/Zuschlag. |
| Im ausgewiesenen Paket ist eine konkrete Option auf höhere Vollversicherungsleistungen ohne erneute Gesundheits-/Risikoprüfung beschrieben. Nur Selbstbehaltsabsenkung, Umwandlung in Zusatzversicherung oder ein nicht mitkalkulierter Zusatz-Optionstarif genügen nicht. | Nicht erfüllt · 0/5 | Keine solche enthaltene Vollversicherungs-Mehrleistungsoption belegt; SB-Absenkung, Zusatzumstellung oder zusätzlicher Optionstarif genügen nicht. |
| Ein zusätzlicher Beitragsentlastungsbaustein für das Alter ist grundsätzlich abschließbar. Dessen Zusatzbeitrag ist im vorliegenden Preis nicht automatisch enthalten. | Erfüllt · 5/5 | Zusätzlicher Altersentlastungsbaustein grundsätzlich möglich; nicht automatisch im Beitrag enthalten. |
Bei der GKV ist der eigene Krankenbeitrag mit Krankengeldanspruch zu 96 % abziehbar, die Pflichtpflege vollständig. Bei der PKV zählen der bescheinigte Basisschutzanteil und die Pflichtpflege, vermindert um den gesamten steuerfreien Arbeitgeberzuschuss. Komfortleistungen und Krankentagegeld gehören nicht zum unbegrenzt abziehbaren Basisschutz.
| Rechenschritt | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Eigener Beitrag vor Steuern | 648,10 € | 390,14 € |
| Abziehbare Basisabsicherung | 627,76 €96 % × 508,60 € KV + 139,50 € Pflege | 202,39 €523,43 € Basis-KV + 69,11 € Pflege − 390,15 € Arbeitgeber |
| Berücksichtigter Vorsorgeabzug insgesamt | 627,76 € | 202,39 € |
| Jahressteuer im Modell einschließlich Soli/Kirchensteuer | 18.081,00 € | 20.225,00 € |
Der abziehbare Vorsorgebetrag sinkt um 425,37 € pro Monat. Dadurch steigt das zu versteuernde Jahreseinkommen im Modell um 5.104,39 €. Die Steuerdifferenz entsteht aus diesem Abzugsunterschied und wird deshalb nicht einfach als Prozentsatz der Beitragsersparnis berechnet.
257,96 € Beitragsdifferenz − 178,67 € Steuerdifferenz = 79,29 € netto pro Monat.
Der steuerliche Basisschutzanteil ist ein Anteil Deines gewählten Tarifs; damit ist kein Wechsel in den besonderen PKV-Basistarif gemeint. Modell ohne Beitragsrückerstattung. Tatsächliche Bescheinigung, weitere Einkünfte und persönliche Steuerveranlagung können abweichen. § 10 EStG ↗ · BMF: Krankengeldabzug und Arbeitgeberzuschuss ↗ · BMF-Einkommensteuerrechner ↗
Bei der GKV ist der eigene Krankenbeitrag mit Krankengeldanspruch zu 96 % abziehbar, die Pflichtpflege vollständig. Bei der PKV zählen der bescheinigte Basisschutzanteil und die Pflichtpflege, vermindert um den gesamten steuerfreien Arbeitgeberzuschuss. Komfortleistungen und Krankentagegeld gehören nicht zum unbegrenzt abziehbaren Basisschutz.
| Rechenschritt | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Eigener Beitrag vor Steuern | 648,10 € | 390,22 € |
| Abziehbare Basisabsicherung | 627,76 €96 % × 508,60 € KV + 139,50 € Pflege | 244,87 €568,35 € Basis-KV + 66,75 € Pflege − 390,23 € Arbeitgeber |
| Berücksichtigter Vorsorgeabzug insgesamt | 627,76 € | 244,87 € |
| Jahressteuer im Modell einschließlich Soli/Kirchensteuer | 18.081,00 € | 20.011,00 € |
Der abziehbare Vorsorgebetrag sinkt um 382,89 € pro Monat. Dadurch steigt das zu versteuernde Jahreseinkommen im Modell um 4.594,63 €. Die Steuerdifferenz entsteht aus diesem Abzugsunterschied und wird deshalb nicht einfach als Prozentsatz der Beitragsersparnis berechnet.
257,88 € Beitragsdifferenz − 160,83 € Steuerdifferenz = 97,05 € netto pro Monat.
Der steuerliche Basisschutzanteil ist ein Anteil Deines gewählten Tarifs; damit ist kein Wechsel in den besonderen PKV-Basistarif gemeint. Modell ohne Beitragsrückerstattung. Tatsächliche Bescheinigung, weitere Einkünfte und persönliche Steuerveranlagung können abweichen. § 10 EStG ↗ · BMF: Krankengeldabzug und Arbeitgeberzuschuss ↗ · BMF-Einkommensteuerrechner ↗
Bei der GKV ist der eigene Krankenbeitrag mit Krankengeldanspruch zu 96 % abziehbar, die Pflichtpflege vollständig. Bei der PKV zählen der bescheinigte Basisschutzanteil und die Pflichtpflege, vermindert um den gesamten steuerfreien Arbeitgeberzuschuss. Komfortleistungen und Krankentagegeld gehören nicht zum unbegrenzt abziehbaren Basisschutz.
| Rechenschritt | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Eigener Beitrag vor Steuern | 648,10 € | 432,31 € |
| Abziehbare Basisabsicherung | 627,76 €96 % × 508,60 € KV + 139,50 € Pflege | 232,77 €595,98 € Basis-KV + 69,11 € Pflege − 432,32 € Arbeitgeber |
| Berücksichtigter Vorsorgeabzug insgesamt | 627,76 € | 232,77 € |
| Jahressteuer im Modell einschließlich Soli/Kirchensteuer | 18.081,00 € | 20.072,00 € |
Der abziehbare Vorsorgebetrag sinkt um 394,99 € pro Monat. Dadurch steigt das zu versteuernde Jahreseinkommen im Modell um 4.739,83 €. Die Steuerdifferenz entsteht aus diesem Abzugsunterschied und wird deshalb nicht einfach als Prozentsatz der Beitragsersparnis berechnet.
215,79 € Beitragsdifferenz − 165,92 € Steuerdifferenz = 49,87 € netto pro Monat.
Der steuerliche Basisschutzanteil ist ein Anteil Deines gewählten Tarifs; damit ist kein Wechsel in den besonderen PKV-Basistarif gemeint. Modell ohne Beitragsrückerstattung. Tatsächliche Bescheinigung, weitere Einkünfte und persönliche Steuerveranlagung können abweichen. § 10 EStG ↗ · BMF: Krankengeldabzug und Arbeitgeberzuschuss ↗ · BMF-Einkommensteuerrechner ↗
VMK BestAdvice verbindet den Beitragsvergleich mit einer transparenten Gegenüberstellung der Leistungsmerkmale.
Unsere eigene redaktionelle Auswahlmethodik – kein unabhängiges Prüfsiegel und kein Gesamtmarkt-Rating. Gegenübergestellt werden drei ausgewählte Tarifkombinationen und die GKV-Referenz. Die Matrix vergibt keinen erfundenen Gesamtpunktwert und keinen pauschalen Testsieg.
Die Vorauswahl von Hallesche ist eine Startvorgabe für den Rechner, keine individuell bereits feststehende Empfehlung. Quelle und Stand bleiben bei den jeweiligen Werten sichtbar.
Auswahl von optimal-versichert, keine Rangliste des gesamten Marktes. M&M-Leistungsstärke ist eine Bewertung des vorliegenden Vergleichs, keine Erstattungsquote. Stand: 01.10.2026. GKV = allgemeine Referenz; zusätzliche Leistungen Deiner Kasse können abweichen.
| Bewertung | AZP garant. BRE, PS3, PSV, EGO2, PVN, T43 | MedBest (MB0), PVN (800), KTV42 | NK.select XL Bonus, PVN, KT.43 | GKVGesetzliche Regelleistungen |
|---|---|---|---|---|
| M&M-Leistungsstärke | 72 % | 81 % | 76 % | 54 % |
| M&M-Rating PKV-Vollversicherung | ★★★★☆ · 4/5 | ★★★★☆ · 4/5 | ★★★★★ · 5/5 | Nicht ausgewiesen |
| M&M-Rating KV-Unternehmen | ★★★★☆ · 4/5 | ★★★★☆ · 4/5 | ★★★★☆ · 4/5 | Nicht ausgewiesen |
| M&M-Rating PKV-Beitragsstabilität | Nicht ausgewiesen | ★★★★★ · 5/5 | ★★★☆☆ · 3/5 | Nicht ausgewiesen |
| M&M-Rating ESG-Unternehmen | ★★★★☆ · 4/5 | ★★★★★ · 5/5 | ★★★★★ · 5/5 | Nicht ausgewiesen |
Leistungsstärke und die verschiedenen Ratings bewerten unterschiedliche Aspekte. Ein nicht ausgewiesenes Rating ist kein Null-Sterne-Rating. Der historische NK3-Beitragsverlauf weiter unten ist davon getrennt.
| Leistungsmerkmal | HanseMerkur | ARAG | Hallesche | GKV |
|---|---|---|---|---|
| Arzthonorar über GOÄ-HöchstsätzeQuelle: S. 19 | Mit EGO2 und Honorarvereinbarung nach Anrechnung des Haupttarifs. | Tariflich auch über Höchstsätze bis zum erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. | Tariflich auch über Höchstsätze bis zum erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. | Regelversorgung als Sachleistung; private Honorarvereinbarungen nicht pauschal gedeckt. |
| HilfsmittelQuelle: S. 5, 6 | Keine durchgehend unbegrenzte Erstattung; z. B. Krankenfahrstuhl bis 15.000 Euro, Spezialanfertigung nach Zusage auch höher. | 100 Prozent; ab 1.000 Euro vorherige Zusage, sonst 80 Prozent für funktionale Standardausführung. | 100 Prozent ohne allgemeine Summengrenze; ab 350 Euro ärztliche Verordnung vorab empfohlen. | Medizinisch notwendige Versorgung, Festbeträge und gesetzliche Zuzahlungen; ggf. Mehrkosten. |
| Brille und KontaktlinsenQuelle: S. 6, 7 | Mit EGO2 insgesamt bis 600 Euro Rechnungsbetrag je 24 Monate. | Bis 600 Euro je 24 Monate; früher bei Änderung um mindestens 0,5 Dioptrien. | Bis 450 Euro alle zwei Jahre; früher bei Änderung um mindestens 0,5 Dioptrien. | Kinder und Jugendliche; Erwachsene nur bei gesetzlichen Voraussetzungen, keine Brillenfassung. |
| Augenlaser / SehschärfenkorrekturQuelle: S. 7, 8 | Mit EGO2 insgesamt bis 4.000 Euro je 60 Monate. | Bis 4.000 Euro je 60 Monate; danach Sehhilfen grundsätzlich für 60 Monate ausgeschlossen, Ausnahme bei Änderung ab 0,5 Dioptrien. | Bis 2.500 Euro je Auge; erneut nach fünf Jahren. | Keine reguläre Leistung für reine refraktive Korrektur. |
| Arznei- und VerbandmittelQuelle: S. 8 | 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. | 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. | 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. | Gesetzlicher Leistungskatalog; regelmäßig 10 Prozent Zuzahlung, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, Ausnahmen beachten. |
| Heilmittel / Physio / Ergo / LogopädieQuelle: S. 8, 9 | Heilmittel nach Bundesbeihilfeverordnung; für Ergo- und Logopädie mit EGO2 auch darüber nach Honorarvereinbarung. | 100 Prozent ohne abschließenden Heilmittelkatalog laut Vergleich. | 100 Prozent nach tariflichem Heilmittel-, Preis- und Leistungsverzeichnis. | Ärztlich verordnete gesetzliche Heilmittel; regelmäßig 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung, Befreiungen beachten. |
| Ambulante PsychotherapieQuelle: S. 9, 10 | 90 Prozent, höchstens 50 Sitzungen je Kalenderjahr; vorherige schriftliche Genehmigung. | Ohne vorherige Genehmigung und ohne tarifliche Sitzungszahlbegrenzung laut Vergleich. | 90 Prozent ohne vorherige Genehmigung. | Richtlinienpsychotherapie bei zugelassenen Behandelnden; je Verfahren Genehmigung, probatorische Sitzungen vorab möglich. |
| HeilpraktikerQuelle: S. 11 | Erstattung im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. | 100 Prozent bis 2.000 Euro Rechnungsbetrag je Kalenderjahr, einschließlich verordneter Mittel. | 80 Prozent bis 2.400 Euro Erstattung pro Jahr. | Keine gesetzliche Regelleistung; freiwillige Zusatzleistungen gesondert prüfen. |
| Erweiterte VorsorgeQuelle: S. 16, 17, 18 | Über gesetzliche Programme hinaus nach tariflichen Alters-, Intervall- und Leistungsvorgaben. | Auch außerhalb gesetzlicher Programme; nur im Vorsorgeverzeichnis genannte Leistungen BRE-/Pauschalunschädlich. | Ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, Alter, Diagnosen oder Intervalle; laut Vergleich BRE-/SB-unschädlich. | Gesetzliche Früherkennungsprogramme und ggf. zusätzliche Satzungsleistungen der gewählten Kasse. |
| Leistungsmerkmal | HanseMerkur | ARAG | Hallesche | GKV |
|---|---|---|---|---|
| Privatärztliche Behandlung im KrankenhausQuelle: S. 21 | Versichert. | Versichert. | Versichert. | Regelversorgung; privatärztliche Wahlleistung grundsätzlich nicht enthalten. |
| EinbettzimmerQuelle: S. 21, 22 | Ein- oder Zweibettzimmer versichert. | Ein- oder Zweibettzimmer versichert. | Ein- oder Zweibettzimmer versichert. | Regelunterbringung; Einbettzimmer nicht als frei wählbare Regelleistung. |
| Stationäres Honorar über GOÄ-HöchstsätzeQuelle: S. 26 | Bei tarifgemäßer Bemessung und hinreichend begründeten krankheitsbedingten Erschwernissen. | Tariflich bis zum erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. | Tariflich bis zum erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. | Sachleistungsprinzip; keine pauschale Übernahme privater Honorarvereinbarungen. |
| Stationäre PsychotherapieQuelle: S. 22 | Ohne vorherige Genehmigung; keine tarifliche Tagesbegrenzung laut Vergleich. | Ohne vorherige Genehmigung; keine tarifliche Tagesbegrenzung laut Vergleich. | Ohne vorherige Genehmigung; keine tarifliche Tagesbegrenzung laut Vergleich. | Medizinisch notwendige Krankenhausbehandlung nach gesetzlichen Voraussetzungen. |
| Medizinisch notwendiger AuslandsrücktransportQuelle: S. 22 | Versichert. | Versichert. | Versichert. | Nicht regulär mitversichert. |
| Begleitperson bei stationär behandeltem KindQuelle: S. 22 | Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils bei Kind unter 14 Jahren. | Unterbringung eines Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes laut Vergleich. | Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson bei Kind unter 16 Jahren. | Medizinisch notwendige Mitaufnahme im Rahmen der Krankenhaus-Regelleistungen. |
| Stationäre RehabilitationQuelle: S. 22, 23 | Keine allgemeine tarifliche stationäre Reha-Leistung laut Vergleich; Anschlussheilbehandlung gesondert geregelt. | Tarifliche Erstattung vorgesehen. | Keine allgemeine AVB-Leistung laut Vergleich; ergänzende Versichererinformation nennt Einzelfallübernahme nach Zusage, sofern kein anderer Kostenträger zuständig. | Nach Voraussetzungen und Zusage des zuständigen Reha-Trägers; ggf. gesetzliche Zuzahlung. |
| Leistungsmerkmal | HanseMerkur | ARAG | Hallesche | GKV |
|---|---|---|---|---|
| ZahnbehandlungQuelle: S. 26 | 100 Prozent; EGO2 erweitert insbesondere Honorarleistung. | 100 Prozent. | 100 Prozent. | 100 Prozent innerhalb der kassenzahnärztlichen Regelversorgung; Mehrleistungen gesondert. |
| Kronen, Brücken und ProthesenQuelle: S. 26, 27, 28 | Mit EGO2 insgesamt 90 Prozent. | 90 Prozent. | 90 Prozent. | Befundbezogener Festzuschuss zur Regelversorgung: grundsätzlich 60 Prozent, mit Bonus 70/75 Prozent; Härtefallregelungen gesondert. |
| InlaysQuelle: S. 27 | Mit EGO2 insgesamt 90 Prozent. | 100 Prozent. | Bis 90 Prozent. | Zuschuss im Rahmen der erstattungsfähigen Füllungsversorgung, nicht 100 Prozent des Inlaypreises. |
| ImplantateQuelle: S. 27, 29 | Mit EGO2 insgesamt 90 Prozent. | 90 Prozent. | Bis 90 Prozent. | Implantate grundsätzlich keine Regelleistung; gesetzliche Ausnahmeindikationen und Zahnersatz-Festzuschuss beachten. |
| Professionelle ZahnreinigungQuelle: S. 28 | Im Haupttarif 100 Prozent; EGO2 nennt ergänzend bis 120 Euro je Kalenderjahr. | 100 Prozent. | 100 Prozent ohne Selbstbehaltsanrechnung. | Keine allgemeine gesetzliche Regelleistung; Zuschüsse/Satzungsleistungen der gewählten Kasse möglich. |
| Anfängliche ZahnstaffelQuelle: S. 28 | Zahnersatz/KFO: Rechnungsbeträge kumuliert 1.600 Euro im 1.–2., 3.200 Euro im 1.–4., 6.400 Euro im 1.–6. Versicherungsjahr; ab Jahr7/unfallbedingt ohne diese Grenze. | Tarifleistung im 1. Kalenderjahr 1.000 Euro, im 2. 2.000 Euro, im 3. 3.000 Euro; keine Unfallbegrenzung. | Kumuliert 1.500 Euro im 1., 3.000 Euro im 1.–2., 4.500 Euro im 1.–3., 6.000 Euro im 1.–4. Kalenderjahr; ab Jahr5 ohne diese Grenze. | Keine anfängliche tarifliche Zahnstaffel; gesetzlicher Leistungsumfang gilt. |
| Heil- und KostenplanQuelle: S. 29 | Nicht zwingend vorgeschrieben laut Vergleich; vorherige Abstimmung dennoch sinnvoll. | Nicht zwingend vorgeschrieben laut Vergleich; vorherige Abstimmung dennoch sinnvoll. | Ab über 2.500 Euro Rechnungsbetrag vorab erforderlich; sonst nur halbe tarifliche Leistung auf den darüberliegenden Anteil. | Für Zahnersatz und Kieferorthopädie grundsätzlich vor Behandlungsbeginn vorgesehen. |
| Leistungsmerkmal | HanseMerkur | ARAG | Hallesche | GKV |
|---|---|---|---|---|
| Vertraglicher SelbstbehaltQuelle: S. 2, 37, 38 | 0 Euro; tarifliche Leistungslimits und Bedingungen der Rückerstattung bleiben relevant. | MB0: 0 Euro; tarifliche Limits und BRE-Bedingungen bleiben relevant. | 0 Euro fester Selbstbehalt; eingereichte Rechnungen werden mit bis zu 1.200 Euro Jahresbonus verrechnet. | Gesetzliche Zuzahlungen und mögliche Mehrkosten; Belastungsgrenzen/Befreiungen beachten. |
| Garantierte Rückerstattung / BonusQuelle: S. 37, 38 | AZP: Hälfte der tariflichen Zahlbeiträge des Vorjahres bei erfüllten Bedingungen, insbesondere zwei vorhergehende leistungsfreie Versicherungsjahre. Nicht pauschal vom Gesamtbeitrag abziehen. | 900 Euro Pauschalerstattung pro Kalenderjahr für Erwachsene nach Bedingungen; nicht pauschal als garantierte Nettoersparnis vom Beitrag abziehen. | 100 Euro monatlicher Bonus für Erwachsene; eingereichte Rechnungen werden mit dem Jahresbonus verrechnet. Kein unbedingter 100-Euro-Beitragsrabatt. | Keine allgemeine garantierte Rückerstattung; kassenspezifische Bonusprogramme/Wahltarife können abweichen. |
| Krankentagegeld ab Tag43Quelle: S. 2, 3, 39 | T43: vereinbarter, bedarfsgerechter Tagessatz. | KTV42: vereinbarter Tagessatz nach42Tagen Karenz, also abTag43. | KT.43: vereinbarter, bedarfsgerechter Tagessatz. | Gesetzliches Krankengeld nach Voraussetzungen und gesetzlichen Höchstgrenzen; nicht automatisch derselbe PKV-Tagessatz. |
Redaktionell zusammengefasst aus der bereitgestellten M&M-Auswertung. Medizinische Notwendigkeit, Tarifbedingungen, Wartezeiten, Leistungslimits und Aufnahmeprüfung bleiben maßgeblich. Beitragsrückerstattungen und Boni sind an Bedingungen gebunden; sie werden in der laufenden Beitragsrechnung nicht als bedingungsloser Rabatt abgezogen.