Eigene redaktionelle Einordnung · externe Ratings separat ausgewiesen
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Dein Einkommen trägt Dein Leben
Was, wenn Deine Arbeitskraft morgen ausfällt?
Eine Berufsunfähigkeitsrente muss mehr können als günstig aussehen. Vergleiche Beitrag und Vertragsbedingungen gemeinsam – mit einer nachvollziehbaren Bewertung jedes Merkmals.
Die drei Anteile ergeben zusammen 100 %. Gespeicherte Originalbeiträge gelten für Softwareentwicklung mit 80 / 10 / 10 %. Ein anderer Beruf oder eine andere Aufteilung benötigt eine neue Originalberechnung. Aufsichtsverantwortung: keine.
Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsdauer bis 67 · 80 % Büro, 10 % körperlich, 10 % Reise, keine Aufsichtsverantwortung · Überschüsse zur Beitragsverrechnung · keine Familien-, Immobilien- oder Branchenkollektivvoraussetzung
Gespeicherte Originalbeiträge für die gewählte Kombination. Zahlbeiträge beruhen auf der aktuellen Überschussverrechnung und können bis zum ausgewiesenen Tarifbeitrag steigen. Standard: niedrigster Zahlbeitrag zuerst. Über die Spaltenüberschriften kannst Du alternativ nach höchster Leistungsstärke oder möglicher BU-Leistungsdynamik sortieren. Wähle bis zu drei Anbieter für die Leistungsdetails.
BU-Beitragsvergleich · Tarifstand 13.10.2026 · Beginn 01.11.2026
Anbieter / Tarif
Tarifbeitrag
VMK BestAdvice Matrix
M&M BU-Rating
M&M Unternehmensrating
79,63 €mtl. · Originalberechnung
113,75 €mtl. maximaler Tarifbeitrag
77 %
0,35 % p. a.derzeitige Überschussdynamik · nicht zugesagt
Das additive Nutzwertmodell prüft 20 vorab definierte Vertragsmerkmale mit jeweils 5 Punkten. Belegte Erfüllung erhält 5 Punkte, belegte Nichterfüllung 0. Ein ungeklärtes Merkmal erhält vorerst keine Punkte und bleibt ausdrücklich offen. Der ausgewiesene Wert wird nicht auf 100 hochgerechnet.
Punktwert = Σ (5 × belegte Erfüllung). Datenabdeckung = 100 − offene Gewichtspunkte. Erfüllungsgrad der belegten Kriterien = Punktwert ÷ Datenabdeckung × 100. Alle Gewichtspunkte summieren sich auf 100; jede Entscheidung hat eine Quellenbegründung.
Die Gleichgewichtung ist eine offengelegte redaktionelle Entscheidung. Das ist eine reproduzierbare Vertragsanalyse, keine empirisch validierte Vorhersage von Annahme, Leistungsauszahlung oder individueller Eignung. Fehlende Daten bedeuten keine nachgewiesene Leistungslücke. Bei unterschiedlicher Datenabdeckung sind Punktwerte nur eingeschränkt vergleichbar. Beiträge und externe M&M-Ratings gehen nicht in den VMK-Wert ein.
Ausgewählte BU-Tarife · eigene Zusammenfassungen der M&M-Langantworten
Leistungsbereich
Allianz(Ergänzende) BU Premium EOBUU (mit AU)
HDIEGO Top HBVZ26 (mit AU)
Alte LeipzigerSecurAL BV10 mit AU
Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?
Leistung in der vereinbarten Höhe ab mindestens 50 % BU durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Prognosezeitraum sechs Monate. Bei tatsächlich sechsmonatigem Verlauf wird rückwirkend an den Beginn angeknüpft. Beim Kräfteverfall verlangt der Wortlaut eine über das altersentsprechende Maß hinausgehende Beeinträchtigung.
Leistung in der vereinbarten Höhe ab mindestens 50 % BU durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Prognosezeitraum sechs Monate. Bei tatsächlich sechsmonatigem Verlauf wird rückwirkend an den Beginn angeknüpft. Der Langtext nennt Kräfteverfall, belegt hier aber nicht ausdrücklich die Einbeziehung altersentsprechender Abnahme.
Leistung in der vereinbarten Höhe ab mindestens 50 % BU durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Prognosezeitraum sechs Monate. Bei tatsächlich sechsmonatigem Verlauf wird rückwirkend an den Beginn angeknüpft. Altersentsprechender Kräfteverfall ist ausdrücklich erfasst.
Verweisung auf andere Tätigkeiten
Abstrakte Verweisung sowohl bei Erst- als auch Nachprüfung ausgeschlossen. Tatsächlich ausgeübte andere Tätigkeit kann bei vergleichbarer wirtschaftlicher und sozialer Lebensstellung relevant bleiben; abstrakter Verweisungsverzicht verhindert dies nicht.
Abstrakte Verweisung sowohl bei Erst- als auch Nachprüfung ausgeschlossen. Auch auf konkrete Verweisung wird ausdrücklich verzichtet.
Abstrakte Verweisung sowohl bei Erst- als auch Nachprüfung ausgeschlossen. Tatsächlich ausgeübte andere Tätigkeit kann bei vergleichbarer wirtschaftlicher und sozialer Lebensstellung relevant bleiben; abstrakter Verweisungsverzicht verhindert dies nicht.
Nachversicherung
Ereignisbezogen ohne Risikoprüfung bis Alter 50, zwölf Monate Meldefrist; Summe der Erhöhungen bis 18.000 € Jahresrente. Freie Option in den ersten fünf Jahren bis Alter 40 mit Ausschlüssen etwa bei vereinfachter Aufnahme. Einkommen: im Dreijahresmittel 70 % der ersten 60.000 € brutto und 50 % darüber. Keine allgemeine Gesamtvertragsobergrenze aus dieser Zeile ableiten.
Keine neue Risikoprüfung; Ereignismeldung binnen zwölf Monaten, grundsätzlich vor Alter 50. Gesamtjahresrente regulär bis 36.000 €, bei entsprechend höherem ursprünglichem und ärztlich geprüftem Vertrag bis 60.000 €, Karriereoption bis 72.000 €. Ereignisfreies Endalter in Zeile 35 und 39 widersprüchlich (45/40); vor Nutzung klären. Finanzgrenze 60 % der ersten 100.000 € brutto, 30 % darüber.
Ohne erneute Risikoprüfung; Ereignis grundsätzlich bis Alter 50, Meldung binnen zwölf Monaten. Zusätzliche Jahresrente insgesamt bis 18.000 €, mit Karriereoption insgesamt bis 30.000 €; das ist keine ausgewiesene Gesamtvertragsrente. Ereignisfrei in den ersten fünf Jahren bis Alter 40 mit weiteren Begrenzungen. Finanzprüfung: regelmäßig 70 % des Bruttoeinkommens.
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
Sechs Monate tatsächliche oder voraussichtliche AU mit fachärztlichem Nachweis. Wiedereingliederung unterbricht nicht zwingend.
Sechs Monate tatsächliche AU mit Diagnose und mindestens einem Facharztnachweis. Kein gleichzeitiger BU-Antrag erforderlich.
Vier Monate AU mit fachärztlicher Prognose weiterer zwei Monate oder sechs Monate durchgehend; mindestens ein Facharzt beteiligt.
Infektionsklausel
Ärztlich begründetes behördliches Verbot nach § 31 IfSG für mindestens sechs Monate. Vollständiges und teilweises Verbot werden unterschiedlich als volle bzw. teilweise BU behandelt; eine tatsächlich vergleichbare andere Tätigkeit bleibt relevant.
Vollständiges oder mindestens hälftiges Verbot für sechs Monate voraussichtlich oder tatsächlich, mit Sonderregel für Patientenversorgung. Verbotene Tätigkeit darf nicht fortgesetzt werden.
Gesetzliches oder behördliches Tätigkeitsverbot für mindestens sechs Monate und mindestens die Hälfte der Tätigkeit; besondere Regeln für unmittelbare Patientenbehandlung und bestimmte medizinische Ausbildungen.
Dynamik vor und nach Leistungsbeginn
Garantierte Leistungsdynamik wählbar 1/2/3 %. Beitragsdynamik endet grundsätzlich mit 55 bzw. drei Jahre vor Vertragsende; bei hohen Renten zusätzliche Einkommensgrenzen.
Garantierte Leistungsdynamik und Beitragsdynamik möglich. Kein konkreter Prozentsatz der Leistungsdynamik aus der erfassten Zeile belegt.
Garantierte Leistungsdynamik optional 1–3 % jährlich; Beitragsdynamik zur Erhöhung vor Leistungsbeginn möglich.
Beitragspausen und Flexibilität
Beitragsfrei ab 600 € reduzierter Jahresrente; Wiederanhebung binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung. Zinslose Stundung bis 24 Monate nach mindestens einem Vertragsjahr, gegen Ende nur bei bestimmten Anlässen. Nachzahlung bis 48 Monate. Leistungsprüfung zinslos auf Antrag.
Beitragsfrei nach individueller Mindestwerttabelle. Zinslose Stundung bis 24 Monate setzt insbesondere ausreichendes Deckungskapital voraus; Nachzahlung bis zwölf Monate. Wiederherstellung ohne Risikoprüfung grundsätzlich binnen zwölf Monaten, bei bestimmten Anlässen länger. Zinslose Stundung auch bei gerichtlicher Leistungsstreitigkeit.
Beitragsfreie Fortführung ab 600 € reduzierter Jahresrente. Zinslose Stundung/Teilstundung bis 24 Monate unter Bedingungen; Nachzahlung in bis zu 48 Monaten. Wiederherstellung nach Beitragsstopp binnen zwölf Monaten bedingt möglich. Während Leistungsprüfung zinslose Stundung auf Antrag.
Berufswechsel und Teilzeit
Grundlage ist die zuletzt gesund ausgeübte Tätigkeit; auch nach Ausscheiden bleibt grundsätzlich das vorherige Berufsbild maßgeblich, vorbehaltlich Berufswechsel und spezieller Regeln. Zusätzliche Günstigerprüfung: auch dann Leistung möglich, wenn mehr als die Hälfte der Teilzeittätigkeit noch geht, aber nicht mehr mindestens drei Stunden täglich.
Grundlage ist die zuletzt gesund ausgeübte Tätigkeit; auch nach Ausscheiden bleibt grundsätzlich das vorherige Berufsbild maßgeblich, vorbehaltlich Berufswechsel und spezieller Regeln. Bei nicht gesundheitlicher Reduktion auf höchstens 30 Wochenstunden bleibt bis fünf Jahre der vorherige Umfang maßgeblich; gesundheitliche Reduktion wird gesondert geschützt.
Grundlage ist die zuletzt gesund ausgeübte Tätigkeit; auch nach Ausscheiden bleibt grundsätzlich das vorherige Berufsbild maßgeblich, vorbehaltlich Berufswechsel und spezieller Regeln. Mehrere Teilzeittätigkeiten werden gemeinsam betrachtet; Haushaltsführung und familiäre Betreuungs-/Pflegeaufgaben sind als Tätigkeit berücksichtigt.
Allianz: alle 20 VMK-Punkteentscheidungen ansehen
Eigene redaktionelle Matrix, je Merkmal 5 Punkte; unbekannte Merkmale erhalten vorerst keine Punkte und bleiben als Datenlücke gekennzeichnet. Keine pauschale Marktbestenliste oder persönliche Eignungsentscheidung.
85 / 100Belegte Punkte
90 %Datenabdeckung
94,4 %Erfüllung der belegten Kriterien
2 / 20Merkmale ungeklärt
Kriterium
Punkte
Begründung
BU-Prognose spätestens sechs Monate
5/5
Die Prognosedauer ist mit sechs Monaten festgelegt.
Rückwirkung bei sechs Monaten tatsächlicher BU
5/5
Nach sechs Monaten tatsächlich bestehender BU wird die Leistung rückwirkend an den Beginn geknüpft.
Volle vereinbarte Rente ab 50 % BU
5/5
Die vereinbarte volle BU-Leistung ist ab mindestens 50 % BU vorgesehen.
Keine abstrakte Verweisung bei Erstprüfung
5/5
Der Verzicht auf abstrakte Verweisung bei Erstprüfung ist ausdrücklich beschrieben.
Keine abstrakte Verweisung bei Nachprüfung
5/5
Der Verzicht auf abstrakte Verweisung bei Nachprüfung ist ausdrücklich beschrieben.
Keine konkrete Verweisung
0/5
Eine tatsächlich ausgeübte vergleichbare andere Tätigkeit kann relevant bleiben; kein allgemeiner Verzicht auf konkrete Verweisung.
Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung
5/5
Eine Nachversicherungsoption ohne neue Risiko-/Gesundheitsprüfung ist beschrieben; finanzielle Angemessenheit und Optionsgrenzen bleiben bestehen.
Ereignisbezogene Nachversicherung vorhanden
5/5
Eine ereignisbezogene Erhöhungsoption mit benannten Anlässen ist vorhanden; ihre Alters-, Frist-, Betrags- und Einkommensgrenzen sind gesondert zu prüfen.
Mindestens eine ereignisfreie Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung
5/5
Mindestens eine ereignisfreie Erhöhungsoption ohne neue Gesundheitsprüfung ist aus Zeile 39, bei Bedarf zusammen mit dem allgemeinen Verzicht aus Zeile 24, belegt. Alters- und Betragsgrenzen bleiben bestehen.
Zusätzliche AU-Rente vorhanden
5/5
Eine Rente während bedingungsgemäßer AU ist ausdrücklich beschrieben.
AU-Rente mindestens 24 Monate insgesamt
5/5
Die maximale AU-Rentendauer beträgt 36 Monate; Auslöser, Nachweise und Gesamtverbrauch sind zusätzlich zu beachten.
AU-Rente ohne gleichzeitigen BU-Antrag
Offen · nicht bewertet
Die Zeile beschreibt keinen ausreichend eindeutigen Verzicht auf einen gleichzeitigen BU-Leistungsantrag. Keine Unabhängigkeit aus bloßem Schweigen ableiten.
Infektionsklausel für die konkrete Berufsgruppe
5/5
Die allgemeine Infektionsklausel ist nicht auf Gesundheitsberufe begrenzt. Ein qualifiziertes eigenes Tätigkeitsverbot und weitere Voraussetzungen bleiben nötig; das ist keine Deckung allgemeiner Lockdowns.
Mindestens hälftiges Tätigkeitsverbot erfasst
Offen · nicht bewertet
Ein Teilverbot führt laut Wortlaut nur zu teilweiser BU; die Gleichwertigkeit mit dem definierten mindestens hälftigen Leistungsauslöser ist hier nicht ausreichend bestimmt.
Garantierte jährliche Leistungsdynamik wählbar
5/5
Eine garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall ist als wählbare Option nachgewiesen. Das allein beweist weder den im Einzelangebot eingeschlossenen Satz noch dessen Bepreisung.
Dynamik der Absicherung vor Leistungsfall möglich
5/5
Eine planmäßige Erhöhung von Beitrag und versicherter Leistung vor dem Leistungsfall ist vereinbar; Alters-, Phasen- und Rentengrenzen gelten.
Zinslose Beitragsstundung bei mindestens einem geregelten Anlass
5/5
Zinslose Überbrückungsstundung ist zumindest für einen geregelten Anlass ausdrücklich möglich. Dauer, Vertragsbestand, Deckungskapital und Restlaufzeit bleiben zusätzliche Voraussetzungen.
Zinslose Stundung während Leistungsprüfung
5/5
Zinslose Beitragsstundung während der Leistungsprüfung ist ausdrücklich vorgesehen; meist nur auf Antrag und nach den jeweiligen Bedingungen.
Prüfung der zuletzt gesund ausgeübten Tätigkeit
5/5
Die zuletzt vor gesundheitlicher Beeinträchtigung konkret ausgeübte Tätigkeit ist Prüfungsmaßstab. Das hebt konkrete Verweisung oder Selbstständigen-Umorganisation nicht automatisch auf.
Besondere Teilzeitregel im erfassten Tarif
5/5
Eine besondere Teilzeitregel ist im erfassten Tarif beschrieben. Die Ausgestaltung variiert, etwa Drei-Stunden-Test, frühere Vollzeit für befristete Zeit oder Einbeziehung von Familien-/Pflegearbeit.
HDI: alle 20 VMK-Punkteentscheidungen ansehen
Eigene redaktionelle Matrix, je Merkmal 5 Punkte; unbekannte Merkmale erhalten vorerst keine Punkte und bleiben als Datenlücke gekennzeichnet. Keine pauschale Marktbestenliste oder persönliche Eignungsentscheidung.
100 / 100Belegte Punkte
100 %Datenabdeckung
100 %Erfüllung der belegten Kriterien
0 / 20Merkmale ungeklärt
Kriterium
Punkte
Begründung
BU-Prognose spätestens sechs Monate
5/5
Die Prognosedauer ist mit sechs Monaten festgelegt.
Rückwirkung bei sechs Monaten tatsächlicher BU
5/5
Nach sechs Monaten tatsächlich bestehender BU wird die Leistung rückwirkend an den Beginn geknüpft.
Volle vereinbarte Rente ab 50 % BU
5/5
Die vereinbarte volle BU-Leistung ist ab mindestens 50 % BU vorgesehen.
Keine abstrakte Verweisung bei Erstprüfung
5/5
Der Verzicht auf abstrakte Verweisung bei Erstprüfung ist ausdrücklich beschrieben.
Keine abstrakte Verweisung bei Nachprüfung
5/5
Der Verzicht auf abstrakte Verweisung bei Nachprüfung ist ausdrücklich beschrieben.
Keine konkrete Verweisung
5/5
Ein Verzicht auch auf konkrete Verweisung ist ausdrücklich genannt.
Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung
5/5
Eine Nachversicherungsoption ohne neue Risiko-/Gesundheitsprüfung ist beschrieben; finanzielle Angemessenheit und Optionsgrenzen bleiben bestehen.
Ereignisbezogene Nachversicherung vorhanden
5/5
Eine ereignisbezogene Erhöhungsoption mit benannten Anlässen ist vorhanden; ihre Alters-, Frist-, Betrags- und Einkommensgrenzen sind gesondert zu prüfen.
Mindestens eine ereignisfreie Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung
5/5
Mindestens eine ereignisfreie Erhöhungsoption ohne neue Gesundheitsprüfung ist aus Zeile 39, bei Bedarf zusammen mit dem allgemeinen Verzicht aus Zeile 24, belegt. Alters- und Betragsgrenzen bleiben bestehen.
Zusätzliche AU-Rente vorhanden
5/5
Eine Rente während bedingungsgemäßer AU ist ausdrücklich beschrieben.
AU-Rente mindestens 24 Monate insgesamt
5/5
Die maximale AU-Rentendauer beträgt 36 Monate; Auslöser, Nachweise und Gesamtverbrauch sind zusätzlich zu beachten.
AU-Rente ohne gleichzeitigen BU-Antrag
5/5
Die Klausel erlaubt ausdrücklich einen AU-Leistungsantrag ohne gleichzeitigen BU-Leistungsantrag.
Infektionsklausel für die konkrete Berufsgruppe
5/5
Die allgemeine Infektionsklausel ist nicht auf Gesundheitsberufe begrenzt. Ein qualifiziertes eigenes Tätigkeitsverbot und weitere Voraussetzungen bleiben nötig; das ist keine Deckung allgemeiner Lockdowns.
Mindestens hälftiges Tätigkeitsverbot erfasst
5/5
Ein mindestens hälftiges oder ausdrücklich auch teilweises Tätigkeitsverbot ist als Auslöser erfasst; Berufs-, Dauer- und weitere Bedingungen bleiben bestehen.
Garantierte jährliche Leistungsdynamik wählbar
5/5
Eine garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall ist als wählbare Option nachgewiesen. Das allein beweist weder den im Einzelangebot eingeschlossenen Satz noch dessen Bepreisung.
Dynamik der Absicherung vor Leistungsfall möglich
5/5
Eine planmäßige Erhöhung von Beitrag und versicherter Leistung vor dem Leistungsfall ist vereinbar; Alters-, Phasen- und Rentengrenzen gelten.
Zinslose Beitragsstundung bei mindestens einem geregelten Anlass
5/5
Zinslose Überbrückungsstundung ist zumindest für einen geregelten Anlass ausdrücklich möglich. Dauer, Vertragsbestand, Deckungskapital und Restlaufzeit bleiben zusätzliche Voraussetzungen.
Zinslose Stundung während Leistungsprüfung
5/5
Zinslose Beitragsstundung während der Leistungsprüfung ist ausdrücklich vorgesehen; meist nur auf Antrag und nach den jeweiligen Bedingungen.
Prüfung der zuletzt gesund ausgeübten Tätigkeit
5/5
Die zuletzt vor gesundheitlicher Beeinträchtigung konkret ausgeübte Tätigkeit ist Prüfungsmaßstab. Das hebt konkrete Verweisung oder Selbstständigen-Umorganisation nicht automatisch auf.
Besondere Teilzeitregel im erfassten Tarif
5/5
Eine besondere Teilzeitregel ist im erfassten Tarif beschrieben. Die Ausgestaltung variiert, etwa Drei-Stunden-Test, frühere Vollzeit für befristete Zeit oder Einbeziehung von Familien-/Pflegearbeit.
Alte Leipziger: alle 20 VMK-Punkteentscheidungen ansehen
Eigene redaktionelle Matrix, je Merkmal 5 Punkte; unbekannte Merkmale erhalten vorerst keine Punkte und bleiben als Datenlücke gekennzeichnet. Keine pauschale Marktbestenliste oder persönliche Eignungsentscheidung.
90 / 100Belegte Punkte
95 %Datenabdeckung
94,7 %Erfüllung der belegten Kriterien
1 / 20Merkmale ungeklärt
Kriterium
Punkte
Begründung
BU-Prognose spätestens sechs Monate
5/5
Die Prognosedauer ist mit sechs Monaten festgelegt.
Rückwirkung bei sechs Monaten tatsächlicher BU
5/5
Nach sechs Monaten tatsächlich bestehender BU wird die Leistung rückwirkend an den Beginn geknüpft.
Volle vereinbarte Rente ab 50 % BU
5/5
Die vereinbarte volle BU-Leistung ist ab mindestens 50 % BU vorgesehen.
Keine abstrakte Verweisung bei Erstprüfung
5/5
Der Verzicht auf abstrakte Verweisung bei Erstprüfung ist ausdrücklich beschrieben.
Keine abstrakte Verweisung bei Nachprüfung
5/5
Der Verzicht auf abstrakte Verweisung bei Nachprüfung ist ausdrücklich beschrieben.
Keine konkrete Verweisung
0/5
Eine tatsächlich ausgeübte vergleichbare andere Tätigkeit kann relevant bleiben; kein allgemeiner Verzicht auf konkrete Verweisung.
Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung
5/5
Eine Nachversicherungsoption ohne neue Risiko-/Gesundheitsprüfung ist beschrieben; finanzielle Angemessenheit und Optionsgrenzen bleiben bestehen.
Ereignisbezogene Nachversicherung vorhanden
5/5
Eine ereignisbezogene Erhöhungsoption mit benannten Anlässen ist vorhanden; ihre Alters-, Frist-, Betrags- und Einkommensgrenzen sind gesondert zu prüfen.
Mindestens eine ereignisfreie Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung
5/5
Mindestens eine ereignisfreie Erhöhungsoption ohne neue Gesundheitsprüfung ist aus Zeile 39, bei Bedarf zusammen mit dem allgemeinen Verzicht aus Zeile 24, belegt. Alters- und Betragsgrenzen bleiben bestehen.
Zusätzliche AU-Rente vorhanden
5/5
Eine Rente während bedingungsgemäßer AU ist ausdrücklich beschrieben.
AU-Rente mindestens 24 Monate insgesamt
5/5
Die maximale AU-Rentendauer beträgt 24 Monate; Auslöser, Nachweise und Gesamtverbrauch sind zusätzlich zu beachten.
AU-Rente ohne gleichzeitigen BU-Antrag
Offen · nicht bewertet
Die Zeile beschreibt keinen ausreichend eindeutigen Verzicht auf einen gleichzeitigen BU-Leistungsantrag. Keine Unabhängigkeit aus bloßem Schweigen ableiten.
Infektionsklausel für die konkrete Berufsgruppe
5/5
Die allgemeine Infektionsklausel ist nicht auf Gesundheitsberufe begrenzt. Ein qualifiziertes eigenes Tätigkeitsverbot und weitere Voraussetzungen bleiben nötig; das ist keine Deckung allgemeiner Lockdowns.
Mindestens hälftiges Tätigkeitsverbot erfasst
5/5
Ein mindestens hälftiges oder ausdrücklich auch teilweises Tätigkeitsverbot ist als Auslöser erfasst; Berufs-, Dauer- und weitere Bedingungen bleiben bestehen.
Garantierte jährliche Leistungsdynamik wählbar
5/5
Eine garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall ist als wählbare Option nachgewiesen. Das allein beweist weder den im Einzelangebot eingeschlossenen Satz noch dessen Bepreisung.
Dynamik der Absicherung vor Leistungsfall möglich
5/5
Eine planmäßige Erhöhung von Beitrag und versicherter Leistung vor dem Leistungsfall ist vereinbar; Alters-, Phasen- und Rentengrenzen gelten.
Zinslose Beitragsstundung bei mindestens einem geregelten Anlass
5/5
Zinslose Überbrückungsstundung ist zumindest für einen geregelten Anlass ausdrücklich möglich. Dauer, Vertragsbestand, Deckungskapital und Restlaufzeit bleiben zusätzliche Voraussetzungen.
Zinslose Stundung während Leistungsprüfung
5/5
Zinslose Beitragsstundung während der Leistungsprüfung ist ausdrücklich vorgesehen; meist nur auf Antrag und nach den jeweiligen Bedingungen.
Prüfung der zuletzt gesund ausgeübten Tätigkeit
5/5
Die zuletzt vor gesundheitlicher Beeinträchtigung konkret ausgeübte Tätigkeit ist Prüfungsmaßstab. Das hebt konkrete Verweisung oder Selbstständigen-Umorganisation nicht automatisch auf.
Besondere Teilzeitregel im erfassten Tarif
5/5
Eine besondere Teilzeitregel ist im erfassten Tarif beschrieben. Die Ausgestaltung variiert, etwa Drei-Stunden-Test, frühere Vollzeit für befristete Zeit oder Einbeziehung von Familien-/Pflegearbeit.
Referenzprofil, Leistungsstärke, Ratings und Originalantrag
Referenz: männlich, 180 cm, 80 kg, Angestellter in der Anwendungssoftwareprogrammierung, Abitur und kaufmännische Berufsausbildung, seit mindestens zehn Jahren Nichtraucher, kein Motorradfahren. Diese Annahmen werden nicht als persönliche Angaben abgefragt. Abweichende Ausbildung, Tätigkeit, Einkommen oder Risiken können Beitrag und Annahme verändern.
¹ Leistungsstärke ist der M&M-Erfüllungsgrad der ausgewählten gewichteten Kriterien. Sie ist keine Leistungs- oder Anerkennungsquote im Schadenfall. Die Spalte zur möglichen BU-Leistungsdynamik zeigt die aktuell ausgewiesene Überschussdynamik. Sie ist keine zugesagte Steigerung; die am Regler vereinbarte jährliche Rentensteigerung bleibt ein gesonderter Beitragsparameter. Das Unternehmensrating bewertet den Lebensversicherer, nicht diesen einzelnen Vertrag; nicht sicher zugeordnete Gesellschaften erhalten keine erfundene Note.
In der Ergebnisquelle angezeigte Familien-/Branchenkollektivtarife sowie ein bloßer AU-Beitragsverzicht oder eine für den Referenzberuf nicht passende Infektionsklausel werden aus diesem Qualitätsprofil ausgeschlossen. Angezeigte Anzahl variiert mit Eintrittsalter und Leistungsdynamik.
Nach Deiner Auswahl folgen persönliche Risikoprüfung und Originalantrag des Versicherers. Diese Website sendet keinen Antrag aus dem anonymen Vergleich ab. Bestehende individuelle Bedarfserfassung bleibt zusätzlich verfügbar.