Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne, die seit Januar 2009 in Deutschland gilt. Sie beträgt 25 % und wird zusätzlich mit dem Solidaritätszuschlag (sofern anwendbar) sowie Kirchensteuer belastet. Die Steuer wird direkt von der Bank oder dem Finanzinstitut an das Finanzamt abgeführt, sodass die Einkünfte aus Kapitalvermögen bereits “abgegolten” sind und in der Steuererklärung nicht erneut angegeben werden müssen.
Was unterliegt der Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer betrifft folgende Arten von Kapitalerträgen:
- Zinsen
- Dividenden
- Fondsausschüttungen
- Kursgewinne (z. B. aus dem Verkauf von Aktien oder Anleihen)
- Währungsgewinne
Steuerbefreiungen und Freibeträge
- Freibeträge: Bis 2022 betrugen die Freibeträge 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete. Ab 2023 wurden sie auf 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete erhöht. Diese Freibeträge können durch einen Freistellungsauftrag bei der Bank geltend gemacht werden.
- Ausnahmen: Kapitalanlagen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und mindestens ein Jahr gehalten wurden, unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Außerdem sind Anlagen, die der privaten Altersvorsorge dienen (z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente und bestimmte private Rentenversicherungen), von der Abgeltungssteuer befreit.
Wie wird die Abgeltungssteuer erhoben?
Die Abgeltungssteuer wird automatisch von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dies hat den Vorteil, dass Kapitalerträge in der Regel nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen, es sei denn, der persönliche Steuersatz liegt unter 25 %. In diesem Fall kann der Steuerpflichtige die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und die Differenz über eine Günstigerprüfung erstattet bekommen.
Fazit
Die Abgeltungssteuer vereinfacht die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland, da sie automatisch erhoben wird und die Einkünfte nicht mehr in der Steuererklärung berücksichtigt werden müssen, es sei denn, eine Günstigerprüfung ist vorteilhaft. Durch festgelegte Freibeträge bleibt ein Teil der Erträge steuerfrei.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.
2. Welche Einkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer?
Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren werden besteuert.
3. Gibt es Freibeträge?
Ja, ab 2023 gibt es einen Freibetrag von 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete.
4. Werden Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben?
In der Regel nicht, da die Abgeltungssteuer direkt von der Bank abgeführt wird. Eine Angabe kann sinnvoll sein, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt.
5. Welche Ausnahmen gibt es von der Abgeltungssteuer?
Kapitalanlagen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und der privaten Altersvorsorge dienende Produkte (wie Riester- und Rürup-Renten) sind von der Abgeltungssteuer befreit.
Renten-Lexikon