Was ist der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn eine versicherte Person aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung ihren zuletzt ausgeübten Beruf nur noch teilweise oder gar nicht mehr ausüben kann. Ab diesem Zeitpunkt hat der Versicherte Anspruch auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Der Leistungsfall ist also der Moment, in dem die Versicherung die Zahlung der BU-Rente prüft und gegebenenfalls einleitet.
Voraussetzungen für den Leistungsfall
Damit der Leistungsfall eintritt und die Versicherung zahlt, müssen drei zentrale Bedingungen erfüllt sein:
- Nachweis einer gesundheitlichen Einschränkung:
Die versicherte Person muss durch ärztliche Atteste belegen, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, die ihre Arbeitsfähigkeit einschränkt. Diese Beeinträchtigung muss objektiv erkennbar sein, also von Fachärzten oder Gutachtern nachweisbar. Bei psychischen Erkrankungen oder Schmerzen ist dies oft schwieriger, da die Einschränkungen nicht immer sichtbar sind. - Darlegung der zuletzt ausgeübten Tätigkeiten:
Die versicherte Person muss genau beschreiben, welche Tätigkeiten sie vor Eintritt der Berufsunfähigkeit in gesunden Tagen ausgeübt hat. Diese Tätigkeiten müssen regelmäßig und prägend für den Lebensunterhalt gewesen sein. Besonders wichtig ist, dass gesundheitlich bedingte Veränderungen im Arbeitsalltag berücksichtigt werden – also Tätigkeiten, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen reduziert oder angepasst wurden, zählen nicht. - Erfüllung der 50%-Regel:
Um als berufsunfähig zu gelten, muss die versicherte Person ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten aufgrund der gesundheitlichen Einschränkung mindestens zur Hälfte (50 %) nicht mehr ausüben können. Dies kann sich entweder auf die Arbeitszeit oder auf das Arbeitsergebnis beziehen.
Ablauf des Leistungsfalls
Wenn du glaubst, berufsunfähig zu sein, musst du den Leistungsfall bei deiner Versicherung melden. Folgende Schritte sind typisch:
- Ärztliche Atteste einholen: Fachärzte stellen fest, wie stark deine Arbeitsfähigkeit durch die gesundheitliche Einschränkung beeinträchtigt ist.
- Tätigkeitsbeschreibung: Du beschreibst detailliert, was du vor Eintritt der Berufsunfähigkeit beruflich gemacht hast. Das ist wichtig, um festzustellen, ob und in welchem Maße du deine Arbeit noch ausüben kannst.
- Prüfung durch den Versicherer: Der Versicherer prüft die vorgelegten Dokumente und entscheidet, ob der Leistungsfall vorliegt. Im Leistungsfall zahlt der Versicherer die vereinbarte BU-Rente.
Besonderheiten bei Selbstständigen
Für Selbstständige kommt im Leistungsfall noch die Prüfung einer möglichen Umorganisation hinzu. Das bedeutet, der Versicherer kann untersuchen, ob der Betrieb durch eine Umstrukturierung weitergeführt werden kann – zum Beispiel durch den Einsatz von Angestellten oder Maschinen. Diese Umorganisation muss wirtschaftlich sinnvoll sein und darf die Stellung des Selbstständigen nicht wesentlich beeinträchtigen.
Fazit
Der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Zeitpunkt, ab dem die BU-Rente gezahlt wird. Er tritt ein, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Gründe ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Der Leistungsfall erfordert eine genaue Prüfung und Dokumentation der gesundheitlichen Einschränkungen und der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeiten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wann tritt der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein?
Der Leistungsfall tritt ein, wenn du deinen Beruf aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung mindestens zur Hälfte nicht mehr ausüben kannst und dies voraussichtlich für mindestens sechs Monate der Fall ist.
2. Wie weise ich meine Berufsunfähigkeit nach?
Du musst ärztliche Atteste und Gutachten vorlegen, die deine gesundheitliche Einschränkung bestätigen. Zusätzlich musst du deine zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeiten genau beschreiben.
3. Muss ich als Selbstständiger mit einer Umorganisation rechnen?
Ja, bei Selbstständigen prüft der Versicherer, ob der Betrieb durch eine Umorganisation, wie den Einsatz von Angestellten oder Maschinen, weitergeführt werden kann.
4. Was passiert, wenn ich gesundheitliche Probleme habe, aber weiterarbeite?
Wenn du entgegen ärztlichen Ratschlägen weiterarbeitest und dadurch deine Gesundheit weiter verschlechterst, könnte der Versicherer trotzdem zahlen, da dies als Raubbau am eigenen Körper gilt. Der Versicherer darf dich nicht dazu zwingen, deine Gesundheit aufs Spiel zu setzen.
5. Zählen reduzierte Arbeitszeiten oder Tätigkeiten aufgrund von Gesundheit zu den „zuletzt ausgeübten Tätigkeiten“?
Nein, Tätigkeiten, die du bereits aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen reduziert oder angepasst hast, zählen nicht. Entscheidend sind die beruflichen Tätigkeiten, die du vor der Einschränkung ausgeübt hast.